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Neuer Entwurf eines 2. Änderungsgesetzes zum Aufenthaltsgesetz

Nach Medienberichten soll eine neuer Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union aus dem Bundesinnenministerium vorliegen. Durch das Gesetz sollen folgende EU Richtlinien umgesetzt werden:

Richtlinie

  1. "zur Definition der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt" - umzusetzen bis Dezember 2004;
  2. zum Recht auf Familienzusammenführung - umzusetzen bis Oktober 2005;
  3. zur Unterstützung der Durchbeförderung bei Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg - umzusetzen bis Dezember 2005;
  4. zur Rechtsstellung von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen - umzusetzen bis Januar 2006;
  5. zum Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der EU frei zu bewegen und aufzuhalten - umzusetzen bis April 2006;
  6. zur Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer von Menschenhandel sind oder die nach Beihilfe zur illegalen Einwanderung mit den Behörden kooperieren - umzusetzen bis August 2006;
  7. zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten der EU - umzusetzen bis Februar 2005;
  8. über Mindestnormen zur Anerkennung und Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen - umzusetzen bis Oktober 2006;
  9. über die Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zum Studium oder zur Teilnahme an Schüleraustausch, unbezahlten Ausbildungen oder einem Freiwilligendienst - umzusetzen bis Januar 2007;
  10. über ein besonderes Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung - umzusetzen bis Oktober 2007; und schließlich
  11. bei dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten der EU zur Zu- oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft - umzusetzen binnen 24 Monaten nach Bekanntmachung der Richtlinie.

 

Neben der Umsetzung dieser EU-Richtlinien aus dem Aufenthaltsrecht hält das Ministerum weitere Änderungen für erforderlich, zum Beispiel bei

 

Quelle:

 

 

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bobby proved