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Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften

"Die demografische Zukunft Europas - von der Herausforderung zur Chance"

Der Bundesrat wurde durch die Bundesregierung über die Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Die demografische Zukunft Europas - von der Herausforderung zur Chance" unterreichtet (BR-Ds 743/06).

Dem Bereich Migration ist folgender Abschnitt gewidmet:

3.4. Ein Europa, das auf die Aufnahme und Integration von Migranten vorbereitet ist

Über eines müssen wir uns im Klaren sein: in den nächsten 15 bis 20 Jahren wird auf Europa weiterhin eine beträchtliche Nettoimmigration zukommen. Diese wird zunächst den Bedarf des europäischen Arbeitsmarkts decken, der qualifizierte Arbeitskräfte von außen anziehen wird. Auch der Bedarf an unqualifizierten Arbeitskräften von außerhalb Europas wird hoch bleiben. Desgleichen kann die Attraktivität Europas nicht außer Acht gelassen werden, die zurückgeht auf den relativen Wohlstand, die politische Stabilität die Dynamik des Bevölkerungswachstums der verhältnismäßig armen Regionen in unserer Nachbarschaft und die sich auch in den Anträgen auf Familienzusammenführung von Seiten der kürzlich eingetroffenen Immigranten zeigt. Diese Faktoren müssen besser miteinander in Einklang gebracht werden, indem man die legale Immigration gestaltet und, damit verbunden, die Eingliederung der Zuwanderer, wobei gleichzeitig die Bedürfnisse der Herkunftsländer zu beachten sind.

Die Strategien der Einzelstaaten hinsichtlich der Immigration aus Drittländern sind nicht einheitlich. In bestimmten Ländern sind die legalen Immigrationsströme eingeschränkt worden und die illegale Immigration bleibt mehr oder weniger eingedämmt; in anderen haben die umfangreichen Legalisierungen der letzten Jahre Hunderttausenden von Immigranten, die dort illegal wohnten und arbeiteten, einen legalen Status verliehen. Diese Unterschiede spiegeln – jenseits der Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt – die wachsenden Schwierigkeiten bei der wirtschaftlichen und sozialen Eingliederung der Immigranten in den Ländern wider, in denen schon lange Einwanderung bestanden hat. Längerfristig kann man diese Divergenzen in einer Union nicht hinnehmen, in deren Grenzen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gilt und deren Binnenarbeitsmarkt sich zunehmend vereinheitlicht. Die Europäische Union kann auch – aufgrund ihres internationalen Gewichts, ihrer wirtschaftlichen Rolle und ihrer globalen Kooperationsbeziehungen mit den großen Blöcken Mittelmeerraum, Afrika und Lateinamerika – Partnerschaften eingehen, die unerlässlich sind für eine Lenkung der Immigrationsströme, was die Voraussetzung für einen Erfolg der Immigrationspolitik darstellt. Auch obliegt es der Union, die auf den Grundsätzen des Diskriminierungsverbots und der Achtung der Unterschiede beruht, die Öffentlichkeit zu informieren und gegen Vorurteile anzugehen, die tatsächlich zu überwindenden Hindernisse aufzuzeigen und auch zu betonen, welchen Reichtum Verschiedenartigkeit bedeutet.

Die Union arbeitet mit den Mitgliedstaten zusammen, um Elemente einer gemeinsamen Politik der legalen Immigration zu entwickeln, die vor allem eine auf Beschäftigung gerichtete Immigration im Auge hat, um den Bedürfnissen bestimmter Sektoren des Arbeitsmarkts zu entsprechen. Diese Politik muss ergänzt werden durch die Verstärkung der Maßnahmen zur Integration von Bürgern aus Drittstaaten, wofür mehr finanzielle Mittel einzusetzen sind, sowie durch die Einrichtung von Partnerschaften mit den Auswanderungsländern.

Gleichzeitig vollzieht sich auf der Ebene der internen Mobilität der Gemeinschaftsbürger der Übergang zur uneingeschränkten Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der Union der 27 bis spätestens zum Jahre 2014. Diese interne Mobilität trägt dazu bei, die Ungleichgewichte auf den Arbeitmärkten in Europa aufzuheben und muss bei der Planung der Immigrationsmaßnahmen berücksichtigt werden.

Das Programm von Den Haag von 2004 hat zur Aufstellung eines „Politischen Aktionsplans zur legalen Migration“ geführt und die Einrichtung des Europäischen Integrationsfonds angeregt. Diese Instrumente können andere Maßnahmen auf allen Ebenen unterstützen, um die Integration der legalen Migranten zu befördern.

Die Kommission wird ihre Initiativen zur Eingliederung der Migranten weiterverfolgen, insbesondere die zusammen mit den Mitgliedstaten eingeleiteten Denkprozesse über die der Integration der Migranten entgegenstehenden Hindernisse, die verbesserte Kenntnis ihrer Besonderheiten, ihrer Wahrnehmung und der durchgeführten Maßnahmen. Im Laufe des Jahres 2009 wird die Kommission der Frage nachgehen, ob es angezeigt ist, angesichts der Bedürfnisse des Arbeitsmarkts neue Maßnahmen zur Wirtschaftsimmigration vorzuschlagen und sie wird einen Überblick über die erreichten Fortschritte im Bereich der internen Mobilität vermitteln.

 

  • Verweis zur Externer Verweis Bundesrats-Drucksache 743/06 (Datei als pdf laden), 17.02.2007
  • Quelle:

     

     

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    bobby proved