Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 15.02.2007
Niedersachsen soll sich an einer Bundesratsinitiative zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, die am 9. März gemeinsam mit Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Bundesrat eingebracht werden soll, beteiligen. Die Initiative basiert auf einem Beschluss der Innenministerkonferenz, bei dem es um einheitliche Einbürgerungsstandards in den Ländern geht und vor allem um bestehende Defizite bei den Integrationsleistungen Einbürgerungswilliger.
Künftig soll demnach die Dauer des Aufenthalts in Deutschland vor der Einbürgerung nicht mehr allein ausschlaggebend sein. Vielmehr soll der betreffende Ausländer nur dann die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen dürfen,
Durch verpflichtende mündliche und schriftliche Sprachtest soll sichergestellt werden, dass derjenige, der Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit erhebt, in zureichendem Maße die deutsche Sprache beherrscht. Er muss zudem staatsbürgerliches Grundwissen und Kenntnisse über die Grundsätze der Verfassungsordnung mit Hilfe von Einbürgerungskursen nachweisen.
Ein weiteres Kriterium wird die Rechtstreue sein; aus diesem Grund soll der Gesetzgeber die Bagatellgrenzen für Strafen herabsetzen. Zudem soll es den Behörden künftig auch möglich werden, einen Einbürgerungsantrag abzulehnen, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass das Bekenntnis des betreffenden Ausländers zur freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht glaubwürdig ist. Im Gegenzug sollen besondere Integrationsanstrengungen durch eine Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer belohnt werden können. Schließlich soll der Vollzug der Einbürgerung in einem feierlichen Rahmen und mit der Ablegung eines Eides oder eines sonstigen feierlichen Bekenntnisses vorgeschrieben werden.
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