Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 30.01.2007
Im Rahmen eines vorläufigen Rechtschutzverfahrens (Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage) hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht sich zur Daueraufenthaltsrichtlinie (Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen) geäußert.
Das Gericht geht in der Begründung der Entscheidung davon aus, dass eine unmittelbare Anwendung der Richtlinie zugunsten der in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Drittstaatsangehörigen in Betracht kommt, weil die Regelung über die Erlangung der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten inhaltlich unbedingt und hinreichend genau ist.
Im zu entscheidenen Fall führte dies jedoch (auch deswegen) nicht zu einer Suspendierung der Ausweisung, dass die Voraussetzungen durch den Antragsteller nicht erfüllt wurden.
In den Leitsätzen heisst es weiter:
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