Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 27.01.2007

Inneres/Antwort

Beschluss der Innenminister zum Bleiberecht eine »wichtige Grundlage«

Zur Umsetzung des Bleiberechtsbeschlusses der Innenministerkonferenz des Bundes und der Länder (IMK) verweist die Bundesregierung auf einen demnächst vorliegenden Gesetzentwurf zum gleichen Thema.

In ihrer Antwort (16/3936) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/3714) nennt sie den IMK-Beschluss "eine wichtige Grundlage für das geplante Gesetz". Der Beschluss der IMK sieht ein Bleiberecht für Ausländer vor, "die faktisch wirtschaftlich und sozial" in Deutschland integriert sind. Wie viele Personen die neue Regelung betreffe, werde sich erst in den kommenden Monaten zeigen, heißt es weiter.

In der Antwort der Regierung heisst es weiter, es bestehe politische Übereinstimmung, außerdem eine gesetzliche Bleiberechtsregelung zu treffen. Die Abstimmung über eine gesetzliche Bleiberechtsregelung innerhalb der Bundesregierung und der Koalition sei bislang nicht abgeschlossen.

 

 

Quellen:

 

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