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Innenminister Volker Bouffier begrüßt den Beschluss der Innenministerkonferenz zu einer Bleiberechtsregelung. „Die für uns wichtigen Eckpunkte sind in den Beschluss eingegangen. Der Dreiklang aus der Verhinderung des Zuzugs in die Sozialsysteme, die geforderte Integrationsbereitschaft sowie eine bestimmte Aufenthaltsdauer sind die Bestandteile des zukünftigen Bleiberechts“, so Bouffier, Sprecher der unionsgeführten Bundesländer im Anschluss an die Konferenz der Innenminister.
Ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis sei wichtig, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, diene aber auch der Integration. „Dies ist kein Bleiberecht für alle, sondern nur für diejenigen, die nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind und sich integrationsbereit zeigen“, sagt der Minister. Die Innenminister seien von der Bleiberechtsregelung am meisten betroffen und hätten sich dieser Verantwortung mit der Beschlussfassung zur künftigen Bleiberechtsregelung gestellt.
Quelle:
www.hessen.de, 17.11.2006
Die mehr als 20.000 geduldeten Ausländer in Baden-Württemberg können nach Angaben von Innenminister Heribert Rech (CDU) ab sofort Arbeit suchen und ein Bleiberecht beantragen. Die bei der Innenministerkonferenz in Nürnberg gefundene Lösung verbinde humanitäre Gesichtspunkte mit den Interessen des Staates und der Kommunen, sagte Rech am Freitag, 17. November 2006, der dpa: „Das ist eine Entlastung der Sozialsysteme, in denen sich bislang der größte Teil der Menschen befindet.“
Er sei sehr zufrieden mit dem nach harten Verhandlungen in Nürnberg errungenen Kompromiss, sagte Rech. Jetzt sei klar, dass ein Bleiberecht erst möglich sei, wenn der Lebensunterhalt durch eigene Arbeit gesichert werde. Das komme vor allem den für die soziale Absicherung zuständigen Kommunen zu Gute.
Quelle:
www.baden-wuerttemberg.de, 17.11.2006
Innenminister Lorenz Caffier (CDU) begrüßt die auf der IMK in Nürnberg erzielte Einigung zum Bleiberecht für langjährig geduldete Ausländer. "Die heutige Entscheidung bedeutet, dass ein nicht unerheblicher Teil der bereits langjährig aufhältigen Ausländer, die bisher nur im Besitz einer Duldung sind, eine reelle Chance auf einen dauerhaften und rechtmäßigen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern bekommen."
Die Innenminister haben beschlossen, dass Ausländer, die faktisch und wirtschaftlich integriert sind, eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst bis zu zwei Jahren erhalten können. Voraussetzung sind u.a. eine dauerhafte legale Beschäftigung, tatsächlicher Schulbesuch der Kinder und Sprachkenntnisse aller Familienangehöriger.
Wer diese Voraussetzungen zur Zeit nicht erfüllt, hat durch den Beschluss der Innenministerkonferenz die Möglichkeit erhalten, bis Ende September 2007 die noch fehlenden Bedingungen zu erfüllen.
Nicht begünstigt von dieser Regelung werden solche Ausländer, die die Behörden vorsätzlich getäuscht haben, die aufenthaltsbeendende Maßnahmen bewusst hinausgezögert haben und solche, die straffällig geworden sind. "Wer sich in unserem Land nicht gesetzestreu verhält, soll auch nicht belohnt werden", betonte der Innenminister.
Wieviel Ausländer in Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich begünstigt werden, kann allerdings noch nicht abgeschätzt werden, da jeder Einzelfall individuell geprüft werden muss. Im Land leben zur Zeit 2.461 geduldete Ausländer, davon 1.230 mit mehr als sechs Jahren und 721 mit mehr als acht Jahren Aufenthaltsdauer.
Quelle:
www.mvnet.de, 17.11.2006
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Innenminister Ralf Stegner, der am 1. Januar 2007 die Sprecherfunktion für die von der SPD geführten Innenministerien der Länder übernimmt, äußerte sich sehr zufrieden über den Bleiberechtsbeschluss der Innenministerkonferenz. Er sei ein ausgewogener Kompromiss zwischen der Initiative der Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag und dem Vorschlag einer Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz. "Zum ersten Mal seit Jahren erhalten Menschen mit langjährigem Aufenthalt eine realistische Perspektive für den weiteren Verbleib in Deutschland", sagte Stegner. Die Innenminister hätten Handlungsfähigkeit bewiesen. Insbesondere die schwierige und bis zuletzt umstrittene Frage des Zugangs zum Arbeitsmarkt für die geduldeten Flüchtlinge sei mit praktischer Vernunft gelöst worden. "Ideologische Sturheit hat sich nicht durchgesetzt", sagte Stegner.
In dem jetzt folgenden Gesetzgebungsprozess von Bundestag und Bundesrat ist nach Ansicht des Ministers die Bleiberechtseinigung der Innenministerkonferenz eine hervorragende Grundlage, die gefundenen Regelungen auch im Arbeitsmarktbereich gesetzlich abzusichern. Stegner lobte in diesem Zusammenhang die Rolle des Bundesarbeitsministers. "Es ist Franz Müntefering zu verdanken, dass viele in Deutschland lebende und integrierte Ausländer eine Chance haben, nicht nur hier zu bleiben, sondern auch Arbeit zu finden, um einen Lebensunterhalt für sich und die Familie zu verdienen."
Quelle:
www.landesregierung.schleswig-holstein.de, 17.11.2006
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Der Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) zum Bleiberecht sei ein "erster Schritt in die richtige Richtung", so Gottfried Köfner, UNHCR-Regionalvertreter für Deutschland, Österreich und die Tschechische Republik in einer ersten Reaktion. "Weitere Schritte müssen jedoch folgen."
Der Vertreter des UN-Flüchtlingskommissariats erklärte, es sei positiv zu bewerten, dass einem Teil der langjährig geduldeten Flüchtlinge in Deutschland sofort eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werde. Es bleibe aber abzuwarten, ob viele weitere Betroffene in der Praxis tatsächlich die Möglichkeit hätten, eine Aufenthaltserlaubnis durch Nachweis eines verbindlichen Arbeitsangebotes bis September 2007 zu erhalten.
Köfner begrüßte, dass der Beschluss der Innenminister Sonderregelungen für humanitäre Härtefälle enthalte. Diese seien allerdings nicht verbindlich, sondern als Ermessensentscheidungen formuliert. Der UNHCR-Vertreter appellierte an die verantwortlichen Behörden, diesen Spielraum großzügig zu nutzen.
Der UNHCR-Vertreter erklärte, das bevorstehende Gesetzgebungsverfahren zum Bleiberecht biete die Möglichkeit, noch offene Fragen im Sinne der Betroffenen zu lösen. Von zentraler Bedeutung sei es nun, mit dem angekündigten Bundesgesetz eine umfassende Lösung für alle potenziell Begünstigten zu erzielen. Hierzu sei es notwendig, den unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt mit einer Aufenthaltserlaubnis zu verknüpfen, so wie es die Koalitionsvereinbarung vorsehe.
Der UNHCR-Vertreter wertete es darüber hinaus als positives Signal, dass die Innenminister darauf verzichtet hätten, in ihrem Beschluss Angehörige bestimmter Nationalitäten, wie z. B. Iraker, ausdrücklich von einem Bleiberecht auszuschließen.
Quelle:
UNHCR, 17.11.2006
Der vorgelegte Beschluss der Innenministerkonferenz bleibt weit hinter den Erwartungen des Deutschen Caritasverbandes (DCV) zurück. "Der zwischen den Koalitionsparteien ausgehandelte Kompromiss war ein Schritt in die richtige Richtung. Die Auflage der Innenminister, das Aufenthaltsrecht an einen Arbeitsplatz zu koppeln, widerspricht der Realität der in Deutschland geduldeten Ausländer" kritisiert Peter Neher, Präsident des DCV. Da bisher bei einer Duldung eine Arbeitserlaubnis meist verweigert wurde, hatte dieser Personenkreis gar keine Möglichkeit, den Lebensunterhalt eigenständig zu sichern. Auch an anderer Stelle des Beschlusses zeigen die Kann- und Soll-Bestimmungen, dass nach wie vor zahlreiche Hürden einen gesicherten Aufenthalt für diesen Personenkreis verhindern. Somit erweist sich der vorliegende Beschluss der IMK nach einer ersten Prüfung als unzureichend und enttäuschend.
Quelle:
www.caritas.de, 17.11.2006
Als „völlig unzureichend und unsozial“ kritisiert Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL, den Beschluss der Innenminister. Nach dem IMK-Beschluss werden weiterhin mehr als 100.000 Menschen dauergeduldet in Deutschland leben. In weiten Teilen Deutschlands sei die Arbeitslosigkeit so hoch, dass Geduldete keine Chance auf einen Arbeitsplatz hätten. Die von der Innenministerkonferenz beschlossenen Kriterien seien äußerst restriktiv und für viele unerfüllbar. Damit haben sich die Hardliner unter den Innenministern gegenüber der Position der Bundesregierung zunächst durchgesetzt.
PRO ASYL erwartet, dass Bundesinnenminister Schäuble und Bundesarbeitsminister Müntefering ihr Versprechen einhalten und nun eine gesetzliche Bleiberechtsregelung auf den Weg bringen. PRO ASYL appelliert an Bundesregierung und Bundestag, sich ihrer Verantwortung zu stellen und die unsägliche und menschenrechtswidrige Praxis der Kettenduldungen zu beenden. Das Zuwanderungsgesetz muss geändert werden, so dass in Zukunft Kettenduldungen abgeschafft werden. Eine einmalige Bleiberechtsregelung löse die Probleme der Vergangenheit, aber auch in Zukunft dürfen keine Dauergeduldeten entstehen. Deshalb muss der Bundestag gegen den Widerstand der Ministerialbürokratie und der Innenminister das Zuwanderungsgesetz grundlegend verbessern.
Positiv an der Entscheidung der Innenminister ist, dass nun immerhin einige tausend Menschen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Dies ist ein erstes aber bei weitem nicht ausreichendes Zwischenergebnis der von PRO ASYL initiierten und seit mehreren Jahren laufenden Bleiberechtskampagne.
PRO ASYL fordert die Innenminister auf, umgehend die Ausländerbehörden anzuweisen, die Abschiebung von potenziell Begünstigten zu stoppen, bis die von der Bundesregierung beschlossene bundesgesetzliche Regelung in Kraft tritt. Ein sofortiger Abschiebungsstopp ist das Gebot der Stunde.
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Quelle:
hib - heute im Bundestag, 15.11.2006
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