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Kirchen halten Bleiberecht für zu undifferenziert

Eine Woche vor der nächsten Innenministerkonferenz (IMK) haben Kirchen und Menschenrechtsorganisationen die geplante Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete   Flüchtlinge als unzureichend kritisiert. Einige der Vorschläge enthielten noch "gravierende Probleme", schrieben der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, und der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, am Donnerstag an die Innenminister von Bund und Ländern. Amnesty International und Pro Asyl sprachen von einem Etikettenschwindel. Was die IMK in Nürnberg beschließen wolle, werde nur einer Minderheit von 10.000 bis 30.000 ein Bleiberecht bringen. In Deutschland leben mehr als 180.000 Geduldete, 120.000 von ihnen schon länger als fünf Jahre. Die Lösung des Problems ist von den Innenministern immer wieder vertagt worden. Betroffen sind Flüchtlinge, die zwar kein Asyl erhalten, aber aus Gründen der Menschlichkeit nicht abgeschoben werden können. Ihr Aufenthaltsstatus wird immer nur kurzfristig verlängert. Diese Kettenduldungen sollten eigentlich mit dem Zuwanderungsgesetz abgeschafft werden. Nach der sich jetzt abzeichnenden Lösung soll ein Bleiberecht an strenge Anforderungen geknüpft und von einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis abhängig gemacht werden.

"Undifferenzierte Verdächtigung"

Amnesty und Pro Asyl kritisierten es als sachfremd, wenn Geduldete nachweisen sollten, dass sie ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren können. Nur wenige Arbeitgeber seien bereit, Geduldete einzustellen, die jederzeit abgeschoben werden könnten, sagte die Amnesty-Flüchtlingsexpertin Julia Duchrow. Zudem verhindere in anderen Fällen das Vorrangprinzip eine Anstellung. Danach kann ein Flüchtling nur angestellt werden, wenn sich für die Stelle kein Deutscher oder EU-Ausländer findet. "Was Bleiberechtsregelung genannt wird, ist eher eine Vorbereitung darauf, Zehntausende aus Deutschland abzuschieben", kritisierte Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt.

Scharfe Kritik übten Lehmann und Huber an den Überlegungen, pauschal Staatsangehörige bestimmter Länder - namentlich des Irak - auszuschließen, weil sich möglicherweise Terrorverdächtige unter den Geduldeten befinden könnten. "Zur Terrorbekämpfung bietet das deutsche Recht andere und geeignetere Mittel als eine undifferenzierte Verdächtigung ganzer Personengruppen." Lehmann und Huber betonten ferner, eine Bleiberechtsregelung dürfe auch nicht "zur Verhandlungsmasse" im Ringen um die Novellierung des Zuwanderungsgesetzes werden.

Auch Amnesty, Pro Asyl und das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) forderten ein Bleiberecht für die 9000 in Deutschland geduldeten Iraker. Die Sicherheitslage im Irak sei katastrophal. Das UNHCR und die Kirchen forderten außerdem, eine Aufenthaltserlaubnis mit einem Arbeitsmarktzugang zu verbinden. (N24.de, nz)

 

Quelle: Externer Verweis N24.de, 09.11.2006

 

 

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