Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 14.11.2006
In der Bundesrepublik sind sie nicht willkommen, sondern nur geduldet. 180.000 bis 200.000 Menschen in Deutschland haben den rechtlichen Status eines geduldeten Ausländers. Das entspricht der Einwohnerzahl von Großstädten wie Rostock oder Mainz. Die unklare Lage der Betroffenen gilt seit langem als Problem. Die Innenministerkonferenz sucht auf ihrer Tagung am 16. und 17. November nach einer Lösung in Form eines neuen Bleiberechts.
Die geduldeten Ausländer haben keine Aufenthaltserlaubnis, besitzen also keinen festen Aufenthaltstitel und werden nicht als Flüchtlinge anerkannt. Da ihre Abschiebung nur vorübergehend ausgesetzt ist, droht jedem von ihnen tagtäglich die erzwungene Rückkehr ins Herkunftsland. Als mögliche Gründe für die Aussetzung der Abschiebung sieht das Aufenthaltsgesetz rechtliche oder tatsächliche Hindernisse vor. So besitzen einige keine Ausweispapiere und machen keine Angaben dazu, aus welchem Land sie kommen. Andere können aufgrund von Krankheit oder drohender Folter in ihrem Heimatland nicht ausgewiesen werden.
Bei einem Großteil von ihnen ist die Duldung mehrmals verlängert worden, so dass viele schon seit über fünf Jahren in Deutschland leben. Insbesondere für diese Menschen, die so genannten Kettenduldungsfälle, sollte mit dem 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz die Unsicherheit beendet werden. Diejenigen, deren Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt ist, sollten eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die Ausländerbehörden der Länder können „im Rahmen ihres Ermessens“ die Aufenthaltserlaubnis erteilen. Jedoch machten diese von der gesetzlichen Option sehr wenig Gebrauch. So blieben das Problem des jahrelangen Duldungsstatus sowie die Forderung nach einer humanen und großzügigen Bleiberechtsregelung bestehen.
Die Innenministerkonferenz will am 16. und 17. November in Nürnberg über eine neue Praxis des Bleiberechts entscheiden. In einem Entwurf des Innenministeriums, aus dem die Zeitung „Die Welt“ Anfang November zitierte, sind die Eckpunkte einer möglichen neuen Regelung aufgeführt. Danach sollen diejenigen, die sich „seit mindestens acht Jahren ununterbrochen in Bundesgebiet“ aufhalten und ein „dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis“ zur Sicherung des „Lebensunterhalt der Familie“ nachweisen können, eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Diese wäre demnach zunächst auf zwei Jahre begrenzt und soll danach verlängert werden. Familien mit minderjährigen Kindern profitieren dem Angaben zufolge vom neuen Bleiberecht, wenn sie „seit mindestens sechs Jahren“ in Deutschland leben. Voraussetzung ist zudem, dass „alle einbezogenen Personen bis zum 30. September 2007 über ausreichende Deutschkenntnisse“ und die geforderte Arbeitsstelle verfügen.
Wer aber während seiner Duldung durch Täuschungs- oder Strafdelikte auffiel, erhielte den Plänen zufolge keine Aufenthaltserlaubnis. Die Abschiebung dieser Ausländer will der Entwurf des Innenministeriums laut dem Zeitungsbericht erleichtern. Außerdem müssten die freiwilligen Rückkehr-Programme weiter verbessert werden.
Doch herrscht über die Ausgestaltung der Regelung Uneinigkeit zwischen den Koalitionspartnern CDU/CSU und SPD. Fraglich ist, für wen diese Neufassung des Aufenthaltsgesetzes gelten soll. Auf Seiten der Union ist man der Ansicht, dass das so genannte Bleiberecht nur für die bereits hier lebenden „Altfälle“ gelten soll. Das soll die Personengruppen umfassen, welche bis zu einem bestimmten Stichtag nach Deutschland eingereist sind. Dagegen fordern die Sozialdemokraten einen Fortbestand der Regel auch zukünftig für Menschen mit Duldungsstatus.
Der Zugang von Ausländern zum Arbeitsmarkt ist ein weiterer zentraler Streitpunkt in der Debatte. Denn die geduldeten Ausländer haben kaum die Möglichkeit, eine Arbeitsstelle zu erhalten, und leben daher meist von Sozialhilfe. Bevor sie überhaupt arbeiten dürfen, müssen sich die Geduldeten mindestens ein Jahr in Deutschland aufhalten. Zudem gilt die Vorrangprüfung, die besagt, dass kein Deutscher für den Arbeitsplatz zur Verfügung stehen darf. Die Chancen auf eine Arbeit sind für Geduldete daher gering.
Manche besitzen zudem keine Ausbildung oder gar einen Studienabschluss. Denn, so kritisieren Flüchtlingsinitiativen, eine Lebensplanung sei ob des ungesicherten Aufenthalts nicht möglich. Trotzdem sind viele der Geduldeten in Deutschland integriert. Sie sprechen deutsch, leben seit Jahren hier und ihre Kinder sind hier aufgewachsen und zur Schule gegangen. Daher möchte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) den langjährig Geduldeten einen „grundsätzlichen Zugang“ zum Arbeitsmarkt ermöglichen, um so das Bleiberecht in Anspruch nehmen zu können.
Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) ist gegen eine solch generelle Öffnung des Arbeitsmarkts. Erst im Zuge einer Aufenthaltserlaubnis sollen die Ausländer einer Arbeit nachgehen dürfen. Andernfalls befürchtet Müntefering eine Ausweitung des Niedriglohnsektors. Deshalb will er lediglich im Zuge der Neuregelung des Bleiberechts einmalig langjährig Geduldeten eine Arbeitserlaubnis erteilen. Schäuble möchte sogar noch einen Schritt weiter gehen und den Arbeitsmarkt auch für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge ohne die bisherige Vorrangprüfung öffnen. Dies werde zu einer wesentlichen Entlastung der Sozialkassen führen. Ein möglicher Kompromiss im Streit der Minister ist noch offen.
Einig sind sich SPD und CDU-Politiker in dem Punkt, dass die Duldungsfrist für die Arbeitssuche lediglich bis zum 30. September 2007 gelten soll. Wer bis dahin keine Beschäftigung vorweisen könne, erhalte keinen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus und werde ausgewiesen. Ansonsten drohe eine Klagewelle gegen die Abschiebung derjenigen, die zwar das Bleiberecht besäßen, aber keine Beschäftigung vorweisen könnten.
Die Befürworter einer humanen Lösung der Duldungsproblematik machen mobil gegen das bekannt gewordene Eckpunktepapier. Die Menschenrechtsorganisation PRO ASYL deklariert die vorgeschlagene Regelung als „Etikettenschwindel“, da der Kreis der Begünstigten aufgrund der restriktiven Bestimmungen offensichtlich sehr klein sein werde. Zudem sei die Forderung nach einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis angesichts der Arbeitsmarktlage utopisch. Einig ist sich die Menschenrechtsorganisation mit dem UN-Flüchtlingskommissariat, dass die geduldeten irakischen Flüchtlinge von einem künftigen Bleiberecht aufgrund der Lage in ihrem Heimatland nicht ausgeschlossen sein dürften. Auf die Erfüllbarkeit der Kriterien durch die Betroffenen dringen auch EKD und Deutsche Bischofskonferenz in einem gemeinsamen Brief an die Innenminister. Ausdrücklich sprechen sich Bischof Huber und Kardinal Lehmann für eine „Aufenthaltserlaubnis mit einem uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang“ aus.
Scharfe Kritik kommt ebenfalls von den Oppositionsparteien. Die Grünen beanstanden, dass die bisherigen Verhandlungen über „eine Bleiberechtsregelung auf niedrigstem Niveau unwürdig“ seien. Ein wirklicher Erfolg in punkto Integration sei nur zu erzielen, wenn die „Aufenthaltserlaubnis mit gleichrangigem Arbeitsmarktzugang“ einhergehe. Notwendig sei hierfür ein gesetzlicher Beschluss, da die Innenministerkonferenz sich in dieser Frage als „handlungsunfähig“ präsentiere. Die Bundestagsfraktion Die Linke ist ähnlich wie PRO ASYL, der Ansicht, dass der derzeitige Lösungsvorschlag nur von wenigen geduldeten Personen zu erfüllen sei.
Ob es auf der Innenministerkonferenz überhaupt zu einem einstimmigen Entwurf kommen wird, ist nicht nur aufgrund der öffentlich geäußerten Kritik zweifelhaft. Denn die Innenminister der Länder selbst zeigen sich uneinig über die Auslegung einer Neufassung des Bleiberechts. Sollen Ausländer, die eine falsche Identität angegeben haben, ausgewiesen werden? Und gilt das auch für die Kinder dieser Ausländer? Wenn diese Entscheidung im Ermessen der Länder liegt, ist es denkbar, dass in Schleswig-Holstein die gesamte Familie bleiben dürfte, während sie in Bayern ausreisen müsste.
Für eine Beschlussfassung zum Bleiberecht sei es angesichts ihrer mehrmaligen Aufschiebung allerhöchste Zeit, mahnen die Kritiker. Möglicherweise scheitert eine Regelung zugunsten geduldeter Ausländer erneut an der fehlenden Einmütigkeit der Innenministerkonferenz. Umso intensiver verliefen die Verhandlungen schon im Vorfeld, zumal Bundesinnenminister Schäuble auf eine Einigung drängt.
Quelle:
politikerscreen.de, 10.11.2006
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