Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 22.10.2006
Die von der großen Koalition vereinbarte Erweiterung der Anti-Terror-Gesetze und die Einführung einer Anti- Terror-Datei stoßen bei der Opposition auf schwere Bedenken. Sie befürchtet weitere Eingriffe in Bürgerrechte und eine Verwischung der Aufgaben von Polizei und Geheimdiensten. Die Linksfraktion lehnte am Freitag im Bundestag bei der ersten Lesung die Gesetzesvorhaben der Regierung rundweg ab.
Auch FDP und Grüne wollen die Entwürfe nicht mittragen. Eine mögliche Zustimmung machten sie von grundlegenden Änderungen abhängig. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) warb um Zustimmung. Die Politik müsse das Menschenmögliche für die Sicherheit tun. Wichtig sei die Vernetzung von Informationen. Er verwies auf die USA, wo 2001 die Sicherheitsbehörden Informationen über geplante Anschläge gehabt hätten. Diese seien aber nicht vernetzt gewesen.
Die Anti-Terror-Datei will die an unterschiedlichen Stellen vorhandenen Informationen zusammenführen sowie Polizei und Geheimdiensten zugänglich machen. Die Datei beim Bundeskriminalamt (BKA) soll Unterstützer terroristischer Vereinigungen sowie gewaltbereite Extremisten erfassen.
Das von der Regierung ebenfalls vorgelegte Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz will die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 befristet erlassenen Anti-Terror-Gesetze nochmals befristet verlängern und erweitern. Die Geheimdienste sollen mehr Befugnisse erhalten, Auskünfte über Flugdaten und Telefonverbindungen erleichtert werden.
Die FDP befürchtet eine Aufweichung des Trennungsgebots der Aufgaben von Polizei und Geheimdiensten und weitere Eingriffe in den Datenschutz. Als problematisch bewertete die innenpolitische Sprecherin der Fraktion, Gisela Piltz, dass in der Anti-Terror-Datei auch Kontaktpersonen erfasst werden sollen.
Der FDP-Innenpolitiker Max Stadler kritisierte die vorgenommene Überprüfung der Anti-Terror-Gesetze. "Eine Evaluierung, die derjenige macht, der das Gesetz geschrieben hat, ist das Papier nicht wert." Bei den Beratungen in den Ausschüssen müsse es zu Änderungen kommen, "wenn wir am Ende zustimmen können sollen".
Linksfraktionsvize Petra Pau sagte, ihre Partei habe die Anti- Terror-Pakete des damaligen Innenministers Otto Schily (SPD) abgelehnt und werde auch die jetzt vorgelegten Gesetze ablehnen. Diese griffen tief in verbriefte Bürgerrechte ein und verletzten rechtsstaatliche Prinzipien.
Der Sicherheitspolitiker der Grünen, Wolfgang Wieland, kritisierte, dass bei der Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze auch Befugnisse beibehalten werden sollen, die nie angewandt worden seien. Auch er warnte vor einer Aufweichung des Trennungsgebots polizeilicher und geheimdienstlicher Aufgaben. Der Gesetzentwurf müsse klar machen, dass die Aufgaben nicht vermischt werden dürfen.
Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) wies die Befürchtungen zurück. Man sei weder auf dem Weg in einen Überwachungs- noch in einen Polizeistaat. "Aber wir möchten einen starken Staat, der den Bürger zu schützen weiß." Die Koalition bewahre in dem Spannungsfeld Sicherheit-Freiheit "Maß und Mitte". Niemand stelle das Trennungsgebot in Frage. Das bedeute aber nicht, "dass der Staat sich künstlich dumm stellen muss".
Auch der SPD-Abgeordnete Frank Hofmann verteidigte die Entwürfe. Befürchtungen vor einem Überwachungsstaat nannte er "naiv und praxisfremd". Die künftige Datei ist eine Art Mischung aus einer Index- und einer Volldatei. Wie bei einer Indexdatei sollen in einem offenen Bereich nur der Namen und weitere Grunddaten der Verdächtigen verzeichnet werden. Darüber hinaus gehende Informationen und Gefährdungseinschätzungen zu einer verdächtigen Person sollen - wie bei einer Volltextdatei - ebenfalls gespeichert werden, aber nicht offen einsehbar sein. Zu diesen verschlüsselt gespeicherten Daten zählen etwa die Religionszugehörigkeit, Angaben zu Telefonnummern, Bankverbindungen, Schul- und Berufsausbildung, Familienstand, Kontaktpersonen und Reisen an Orte mit terroristischem Hintergrund.
Diese Daten können nur eingesehen werden, wenn die Behörde, die die Informationen bereitgestellt hat, diese auf Anfrage freigibt. In dringenden Fällen - etwa bei Gefahr für Menschenleben - soll der Datenbestand aber auch ohne Antrag zugänglich sein. Allerdings darf nur ein ausgesuchter Personenkreis wie etwa Behördenleiter darauf zugreifen. Mit der zusätzlichen Hürde einer Anfrage bei der einstellenden Behörde soll den verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Trennung von Polizei und Geheimdiensten entsprochen werden. Diese strikte Trennung war mit Blick auf den Terror der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) der NS-Diktatur im Grundgesetz verankert worden.
Kritiker des Vorhabens sehen diese Grenze jedoch mit dem neuen Gesetz bereits verwischt. Sie verweisen auf - nach ihrer Auffassung zu großzügige - Ausnahmeregeln und eine zu umfassende Datenerhebung. Ein Stein des Anstoßes ist ein Freitextfeld, in das Behörden nach eigenem Ermessen ergänzende Anmerkungen zu gespeicherten Daten eintragen können. Widerstand gibt es zudem gegen eine Klausel, wonach Informationen aus der Datei auch für andere Zwecke als zur Terrorismusbekämpfung verwendet werden könnten, zum Beispiel zur Abwehr anderer schwerer Straftaten.
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Quelle:
Heute, 20.10.2006
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