Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 30.09.2006
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz) ist beim Bundesrat als besonders eilbedürftige Vorlage eingegangen (Drucksache 672/06).
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Informationsaustausch zwischen Polizeien und Nachrichtendiensten zu verbessern.
Der Vollzugsaufwand der Einrichtung einer gemeinsamen standardisierten zentralen Antiterrordatei wird mit einmaligen finanziellen Mehraufwand beim Bund und bei den Ländern von schätzungsweise 15,3 Mio. EUR sowie laufenden Kosten von jährlich etwa 6,4 Mio. EUR beziffert.
Der Entwurf des Gesetzes besteht aus 4 Artikeln.
Das Gesetz sieht vor, dass neben Grunddaten, die der abfragenden Behörde im Falle eines Treffers grundsätzlich immer angezeigt werden und die in erster Linie die Identifizierung einer bestimmten Person oder eines bestimmten Objekts ermöglichen, auch erweiterte Grunddaten zu den Personen gespeichert werden. Von der Speicherung der erweiterten Grunddaten kann abgesehen werden, wenn ihr besondere Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen (beschränkte Speicherung). Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass einer abfragenden Behörde hochsensible Informationen zu einer Person selbst im Eilfall nicht offen gelegt werden, ohne dass die jeweilige Behörde, die über die Informationen verfügt, die Übermittlung der Daten im Einzelfall prüft.
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Quelle:
bundesrat.de, (
), 27.09.2006
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