Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 28.09.2006

Verschärfung des Asylgesetzes

Bei einer Volksabstimmung sprachen sich am Sonntag über zwei Drittel der befragten Bürger für eine deutliche Verschärfung des Asyl- und Ausländerrechts aus.

Die Schweiz bekommt eine der schärfsten Asylregelungen in Europa. Bei einer Volksabstimmung sprachen sich am Sonntag über zwei Drittel der befragten Bürger für eine deutliche Verschärfung des Asyl- und Ausländerrechts aus.

Auszählungen in allen Kantonen ergaben eine Zustimmung von 68 Prozent für eine Änderung des Ausländer- und 67,8 Prozent für die Neufassung des Asylgesetzes. Die Wahlbeteiligung lag mit 48 Prozent überdurchschnittlich hoch. Vertreter linker Parteien und Kirchen zeigten sich enttäuscht von dem Ergebnis der Abstimmung.

Die Änderungen an den beiden Gesetzen waren bereits von der Regierung und den beiden Kammern des Parlaments angenommen worden. In einem emotional geführten Wahlkampf wurde vor allem an die humanistischen Traditionen der Schweiz erinnert. Experten sehen aber einen deutlichen Stimmungswandel in der Bevölkerung, nachdem die Schweizer vor vier Jahren eine Änderung der Asylgesetze noch abgelehnt hatten.

Das veränderte Asylgesetz sieht vor, dass Asylsuchende, die sich vor der Einreichung des Gesuches in einem »sicheren Drittstaat« aufgehalten haben, also etwa in der EU, zurückgewiesen werden. Asylsuchende müssen innerhalb von 48 Stunden Dokumente wie Pass oder Personalausweis vorlegen, sonst wird ihr Gesuch nicht angenommen. Wer abgewiesenen Asylbewerbern hilft, kann belangt werden.

Nach dem neuen Ausländergesetz wird jetzt auch der Familiennachzug von Ausländern geregelt. Die 1,5 Millionen Menschen ohne Schweizer Pass sollen zügig integriert werden. Betroffen sind vor allem Menschen, die nicht aus der Europäischen Union kommen. Aus Drittstaaten werden künftig nur noch Führungskräfte, Spezialisten und andere beruflich qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen. Zudem werden die Strafandrohungen für unwahre Angaben vor den Behörden, für Schlepper oder für Arbeitgeber von Schwarzarbeitern erhöht.

 

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Quelle: Externer Link zeit.de, 25.09.2006

 

 

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