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Biometriedatenbank EURODAC

Die Europäische Kommission hat den dritten Jahresbericht über die Anwendung von EURODAC veröffentlicht. Er enthält wesentliche Informationen über Gepflogenheiten der Asylbeantragung und Muster der illegalen Einreise in die EU. Wie aus dem Bericht hervorgeht, handelte es sich bei 16 Prozent aller 2005 eingereichten Anträge um „Mehrfachanträge“. Die betreffenden Personen hatten demnach in demselben Land oder in einem anderen Mitgliedstaat bereits Asyl beantragt.

EU-Kommissionsvizepräsident Franco Frattini, zuständig für Justiz, Freiheit und Sicherheit, betonte, wie schwierig es ohne diese gemeinschaftsweite Informationstechnologie sei, diejenigen Ausländer zu bestimmen, die in einem anderen Mitgliedstaat bereits einen Asylantrag gestellt hatten. EURODAC sei eine grundlegende Voraussetzung für die Schaffung eines effizienten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. EURODAC dient dem Vergleich der Fingerabdrücke von Asylbewerbern und illegalen Einwanderern. Somit kann leichter ermittelt werden, welcher Mitgliedstaat einen Asylantrag prüfen sollte.

Im Jahr 2005 wurden durch EURODAC 187.223 Sätze von Fingerabdrücken von Asylbewerbern, 25.162 Sätze von Fingerabdrücken von Personen, die illegal Grenzen überschritten haben, und 46.299 Sätze von Fingerabdrücken von Personen, die während eines illegalen Aufenthalts im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufgegriffen wurden, verarbeitet. Den Zahlenangaben ist zu entnehmen, dass 2005 die Zahl der Asylanträge zurückgegangen ist, während die Zahl der registrierten illegalen Einwanderer stark zugenommen hat.

 

Quelle: Externer Link eu-kommission.de, 19.09.2006

 

 

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