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Das Kabinett hat am 20.09.06 den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz) beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf sollen die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer gemeinsamen zentralen Antiterrordatei sowie gemeinsamer Projektdateien von Polizeien und Nachrichtendiensten geschaffen werden. Durch diese Formen gemeinsamer Dateien wird die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden gezielt unterstützt und der Informationsaustausch verbessert.
Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble: "Wir haben in Deutschland eine sehr gute Sicherheitsarchitektur. Die unterschiedlichen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder verfügen jeweils über Erkenntnisse über mutmaßliche Terroristen und deren Umfeld. Jede Behörde kann nun die entscheidenden Informationen in die Antiterrordatei einstellen. Mit der Datei stellen wir sicher, dass alle Behörden zum Zwecke der Terrorismusbekämpfung Zugriff auf die wichtigsten Grundinformationen haben und für weitere Information schnell Kontakt miteinander aufnehmen können. Die Antiterrordatei ist ein unverzichtbares Instrument im Kampf gegen den Terror."
Durch die zentrale Antiterrordatei werden Erkenntnisse zu Personen aus dem Bereich des internationalen Terrorismus und des ihn unterstützenden Extremismus, die bei den Polizeien und Nachrichtendiensten vorhanden sind, rasch auffindbar. Dabei stellt der Gesetzentwurf sicher, dass die Anforderungen des Quellen- und Geheimhaltungsschutzes ebenso umfassend beachtet werden wie datenschutzrechtliche Belange. Der Gesetzentwurf enthält insbesondere detaillierte Regelungen zu den Personen und Objekten, die in der zentralen Antiterrordatei gespeichert werden sollen, sowie zu den Voraussetzungen der Datenverarbeitung. Neben sichtbaren Grunddaten werden auch Daten gespeichert, die eine fachliche Bewertung der gespeicherten Personen im Sinne einer Gefährdungseinschätzung zulassen. Diese so genannten "erweiterten Grunddaten" können für Recherchen genutzt werden. Sie werden aber nur im Eilfall oder auf Nachfrage bei der speichernden Behörde sichtbar. Diese Regelung trägt den fachlichen Bedürfnissen von Polizeien und Nachrichtendiensten und dem Grundrechtsschutz der Betroffenen gleichermaßen Rechnung.
Dieses Konzept stellt eine intelligente Kombination von Index- und Volltextlösung dar. Die Antiterrordatei gibt den Sicherheitsbehörden auf den ersten Blick die Informationen, die erforderlich sind, um eine gesuchte Person zu identifizieren und zu erkennen, welche anderen Behörden ebenfalls über Informationen zu dieser Person verfügen. Sie stellt zudem sicher, dass die jeweiligen Behörden sich in einem zweiten Schritt miteinander in Verbindung setzen und kommunizieren. Sie gewährleistet, dass die bisherigen Regelungen für die Kommunikation zwischen Polizeien und Nachrichtendiensten weiterhin beachtet werden.
Die in der Antiterrordatei vorhandenen Informationen können im Eilfall auch unmittelbar für Sofortmaßnahmen zur Verhinderung terroristischer Anschläge genutzt werden können. Zu diesem Zweck können die Informationen sekundenschnell per Knopfdruck übertragen werden.
Neben der Errichtung der Antiterrordatei schafft der Gesetzentwurf die gesetzlichen Grundlagen für projektbezogene gemeinsame Dateien (Projektdateien). Die gemeinsamen Projektdateien können von den Polizeibehörden und Nachrichtendiensten anlassbezogen eingerichtet werden. Die Projektdateien sind befristet und unterstützen insbesondere die Analyseprojekte und Arbeitsgruppen von Polizeien und Nachrichtendiensten im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ).
Quelle:
Bundesministerium des Innern, 20.09.2006
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