Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 08/2006
Anti-Terror-Kampf
Hamburgs Innensenator Udo Nagel initiiert den Sondergipfel der Innenminister zur Terrorbekämpfung. Im Interview fordert er eine Ausweitung der Videoüberwachung und eine neue Rasterfahndung.
Auf Vorschlag von Hamburgs Innensenator Udo Nagel (parteilos) kommen die Innenminister der Länder am 4. September in Berlin zu einer Sondersitzung zusammen, um über Strategien im Kampf gegen den Terror zu beraten. Der gebürtige Bayer gilt in Fragen der Inneren Sicherheit als Hardliner und plädiert für eine erneute Rasterfahndung und die rasche Einführung einer Anti-Terror-Datei auf breiter Datenbasis. Die anderen Länder, meint Nagel, sollten zudem dem Beispiel Hamburgs bei einer Ausweitung der Videoüberwachung folgen.
DIE WELT: Herr Nagel, muss die Terrorbekämpfung in Deutschland besser koordiniert und effektiver gestaltet werden?
Udo Nagel: Sie wird gut koordiniert, das zeigen zahlreiche Fahndungserfolge - zum Beispiel jetzt in Kiel. Wir brauchen aber so schnell wie möglich eine Anti-Terror-Datei, die Ausweitung der Videoüberwachung und auch den Einsatz der Bundeswehr im Inneren in ganz bestimmten, klar definierten Fällen. Für diese Punkte und weitere Verbesserungen in der Terrorbekämpfung setze ich mich ein.
DIE WELT: Es scheint nicht mehr die Frage zu sein, ob die Anti-Terror-Datei kommt, sondern nur noch, wie sie ausgestaltet wird.
Nagel: Ich gehe davon aus, dass sich alle Minister darüber einig sind und entscheiden wollen. Ich erwarte, dass die Sonder-Innenministerkonferenz das Verfahren beschleunigt. Über die Anti-Terror-Datei ist lange genug debattiert worden. Jetzt müssen wir endlich eine Entscheidung treffen.
DIE WELT: Sie sind als Ex-Polizist Pragmatiker. Welche Informationen gehören in diese Datei hinein?
Nagel: Ich plädiere für eine praxistaugliche Erkenntnisdatei mit erweiterten Informationen, zum Beispiel über die Kontakte gefährlicher Personen. In ihr müssen so viele Informationen enthalten sind, dass die Sicherheitsbehörden sofort Erkenntnisse finden, um Personen einschätzen zu können und in besonderen Fällen sofort zu handeln. Eine reine Index-Datei mit wenigen Informationen hilft nicht weiter. In der Anti-Terror-Datei sollten daher nicht nur die Gefährder registriert sein, sondern auch ihr Umfeld, mögliche Unterstützer und Kontaktpersonen.
DIE WELT: Im Gespräch ist jetzt auch wieder eine bundesweite Rasterfahndung, um Verdächtige zu ermitteln. Was halten Sie davon?
Nagel: Wenn das Bundeskriminalamt in seinen Ermittlungen Erkenntnisse gewinnt, aus denen sinnvolle Raster gebildet werden können, dann unterstütze ich eine Rasterfahndung voll und ganz.
DIE WELT: Nach dem 11. September hat die Rasterfahndung wenig gebracht.
Nagel: Die Rasterfahndung hat damals sehr wohl etwas gebracht, auch wenn sie nicht sofort zu Verurteilungen führt. Sie unterstützt die Arbeit der Ermittlungsbehörden ungemein, weil zum Beispiel eine bestimmte Szene aufgehellt wird. In Hamburg blieben damals gut 800 Personen im Raster hängen und konnten genauer überprüft werden. Auch aus diesen Daten haben wir ein Bild der Gefährderszene in Hamburg gewonnen.
DIE WELT: Muss die Videoüberwachung bundesweit ausgeweitet werden?
Nagel: Wir haben in Hamburg das Polizeirecht modernisiert und die Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen eingeführt, etwa auf der Reeperbahn. Diesen erfolgreichen Weg wollen wir weiter gehen. Auch bei U- und S-Bahn und in den Bussen sind wir gut aufgestellt. Daher bin ich für eine Ausweitung der Videoüberwachung bundesweit dort, wo es fachlich Sinn macht. Unser Beispiel könnte Modell für andere Länder sein. Unterschiedliche Standards können wir uns nicht leisten, denn es geht um die Sicherheit der Menschen.
DIE WELT: Gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Standards beim Anti-Terror-Kampf?
Nagel: In ganz Deutschland haben Bund und Länder seit dem 11. September 2001 viel für die Sicherheit getan. In Hamburg haben wir Polizei und Verfassungsschutz personell aufgestockt, die Dienststelle Anti-Terror-Koordination eingerichtet und gefährliche Ausländer ausgewiesen wie zum Beispiel den Terror-Verdächtigen Mzoudi. Dabei nutzen wir alle rechtlichen Möglichkeiten. Wenn es in einigen Ländern Handlungsbedarf gibt, sollte nachgebessert werden.
DIE WELT: Muss das Zuwanderungsgesetz im Hinblick auf die Terrorabwehr verändert werden?
Nagel: Derzeit evaluieren alle Länder ihre Erfahrungen zum Zuwanderungsgesetz. Ich sage aber deutlich: Sollte sich dabei zeigen, dass es Nachbesserungsbedarf gibt, werde ich mich nachhaltig dafür einsetzen, insbesondere um gefährliche Ausländer auszuweisen.
Das Gespräch führte Insa Gall.
Quelle:
DIE_WELT.de, 25.08.2006
![]()