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Anti-Terror-Gesetze

Sicherheitsüberprüfung: Die Überprüfungen im Luftverkehr wurden verschärft. Das Personal in Sicherheitsbereichen soll jährlich auf seine Zuverlässigkeit geprüft werden.

Vereinsgesetz: Nach der Abschaffung des Religionsprivilegs können extremistische Religionsgemeinschaften verboten werden. Das erste Verbot betraf den Verein des islamistischen Fundamentalisten Metin Kaplan, des selbst ernannten "Kalifen von Köln".

Strafgesetz: Der neue Terroristen-Paragraf 129b erlaubt die Strafverfolgung von Anhängern ausländischer Terrorgruppen. Früher konnten nur Mitglieder krimineller und terroristischen Vereinigungen im Inland belangt werden.

Bundeskriminalamt (BKA): Die Kompetenzen des BKA wurden erweitert. Es kann auch Anhänger ausländischer Terrororganisationen verfolgen und bei schweren Formen von Datennetzkriminalität ermitteln. Geplant sind Präventivbefugnisse bei der Terrorismusbekämpfung.

Bundespolizei: Der frühere Bundesgrenzschutz ist für den Einsatz von Sicherheitskräften in Flugzeugen (so genannten Sky Marshalls) zuständig.

Verfassungsschutz: Das Bundesamt für Verfassungsschutz kann auch solche Aktivitäten beobachten, die sich gegen Völkerverständigung und friedliches Zusammenleben richten. Um Geldströme von Terrorgruppen zu erforschen, darf der Verfassungsschutz bei Banken, Postdienstleistern und Luftverkehrsunternehmen Informationen abfragen.

Asyl: Die Bedingungen für den Aufenthalt wurden präzisiert. Bei Asylverfahren sind Sprachaufzeichnungen zugelassen, um im Zweifel die Identität des Antragstellers zu ermitteln. Das Ausländerzentralregister soll zu einer Visa-Entscheidungsdatei ausgebaut werden.

Pass- und Personalausweis: Neue Ausweispapiere enthalten computergestützte Identifizierungen. Neben dem Lichtbild und der Unterschrift sollen weitere biometrische Merkmale auch in verschlüsselter Form aufgenommen werden.

Terrorismusbekämpfungs-Ergänzungsgesetz: Mit dem vom Kabinett bereits beschlossenen, von Bundesrat und Bundestag aber noch nicht beratenen Entwurf werden die auf fünf Jahre befristeten Anti-Terror-Gesetze der Vorgängerregierung nochmals um fünf Jahre verlängert. Die Geheimdienste erhalten weitere Befugnisse und sollen leichter als bisher Daten über Flugbuchungen, Telefonverbindungen und Bankkonten abfragen dürfen. Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst (MAD) sollen künftig auch sonstige extremistische Bestrebungen aufklären können. Sie dürfen dann auch gegen "Hassprediger" und militante Rechtsextremisten vorgehen.

Anti-Terror-Datei: Polizei und Geheimdienste sollen Zugriff auf eine gemeinsame Datei erhalten. Dies ist im Grundsatz von der großen Koalition beschlossen. Die Ausgestaltung im Detail ist noch nicht entschieden. Der Gesetzentwurf aus dem Innenministerium ist derzeit in der Ressortabstimmung.

Quelle: Externer Link n-tv.de, 20.08.2006

 

 

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