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Hintergrund: Abschieben oder nicht?

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will die "Altfallregelung" im Herbst auf den Tisch bringen. Bis dahin schieben die Bundesländer ab - oder auch nicht.

Die so genannte Altfallregelung ist in vielen Bundesländern umstritten. Familien, die seit Jahren in Deutschland leben, die hier arbeiten, deren Kinder zur Schule gehen, werden nach jetziger Rechtslage oft nach Jahren in ein Land abgeschoben, zu dem die Brücken abgebrochen sind. Doch zeichnet sich vorsichtiges Umdenken ab. Im Herbst wollen die Innenminister neu beraten. Bis deren Vorstellungen Gesetz werden, entscheiden die Innenminister der Bundesländer. Abschieben oder Abwarten, das ist hier die Frage.

Baden-Württemberg: Einen Abschiebestopp gibt es nicht, auch wenn in Einzelfällen flexibel entschieden werden könne. Eine entsprechende Empfehlung an die 44 Ausländerbehörden im Land, Abschiebungen auszusetzen, wurde nicht ausgesprochen.

Bayern: Eine Aussetzung der Abschiebung hält der Freistaat für "das falsche Signal". Noch wisse niemand, in welchem Umfang für welchen Personenkreis eine Neuregelung komme. Bis dahin bleibt alles beim Alten. Abschiebung.

Berlin: Bei einer ganzen Reihe von Ausreisepflichtigen hat der Senat die Abschiebung bis zum 31. Dezember ausgesetzt. Ausgenommen sind Ausländer, die rechtskräftig verurteilt worden sind.

Brandenburg: Dort hält man an der Abschiebung fest. Eine einseitige Vorfestlegung sei schädlich. Sie erschwere eine Einigung und wecke bei den Betroffenen möglicherweise falsche Hoffnungen, glaubt das Innenministerium.

Bremen: Das Verfahren bleibt wie gehabt. Erst wenn es ein neues Gesetz gebe, werden auch die Verwaltungsvorschriften geändert. Bis dahin: Abschiebung.

Hamburg: Die Inhaber so genannter Kettenduldungen sind nach Auffassung der Innenbehörde zur Ausreise verpflichtet. Die Abschiebung werde nicht ausgesetzt.

Hessen: Ein Abschiebestopp gibt es nicht. Man wolle keine falschen Hoffnungen wecken.

Mecklenburg-Vorpommern: Menschen, die länger als sechs Jahre in Deutschland leben, die ihren Unterhalt selbst verdienen können und sich nichts zuschulden kommen ließen, werden vorerst nicht mehr abgeschoben. Das hat Innenminister Gottfried Timm (SPD) Ende vergangener Woche den Ausländerbehörden mitgeteilt.

Niedersachsen: Abschiebungen, die rechtskräftig sind, werden auch vollzogen.

Nordrhein-Westfalen: Eine Übergangsregelung gibt es nicht. Es wird abgeschoben wie gehabt.

Rheinland-Pfalz: Die Ausländerbehörden haben großen Ermessensspielraum. Sprechen integrationspolitische oder humanitäre Gründe dafür, sollen die Ämter zugunsten von Ausländern entscheiden.

Saarland: Man wartet ab. Dem Ergebnis der Innenminister soll nicht vorgegriffen werden. Zur Ausreise verpflichtete Ausländer müssen das Land verlassen.

Sachsen: Es gibt keinen allgemeinen Abschiebungsstopp für potenziell Begünstigte. Allerdings hat das Innenministerium die Ausländerbehörden aufgefordert, jeden Einzelfall zu prüfen.

Sachsen-Anhalt: Eine Änderung der jetzigen Bleiberechtsregelung hält das Bundesland für nötig. Weil aber nicht absehbar sei, ob und in welcher Form diese kommt, schiebt Sachsen-Anhalt vorläufig weiter ab.

Schleswig-Holstein: Solange keine Konturen einer Neuregelung sichtbar sind, werden keine Vorgriffsregelungen erlassen. Ausländer müssen das Land verlassen. Doch wird dem Votum der Härtefallkommissionen große Beachtung geschenkt. Innenminister Ralf Stegner (SPD) hofft, dass eine Neuregelung den "hartherzigen und beschämenden" Umgang mit lange in Deutschland lebenden Menschen beendet.

Thüringen: Ein genereller Abschiebestopp für lange Zeit Geduldete kommt für Thüringen nicht in Frage. Zu unklar sei eine "hypothetische Bleiberechtsregelung".

ELISABETH ZOLL

Quelle: Externer Link Heidenheimer Zeitung, 15.08.2006

 

 

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