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Gruppenverfolgung von Christen im Irak?

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die Berufung gegen ein asylrechtliches Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden (Urt. v. 5.9.2005 - A 2 K 30717/04) zur Klärung der Frage zugelassen, ob für Christen im Irak die Gefahr einer landesweiten Gruppenverfolgung besteht (Beschl. v. 20.7.2006 - A 4 B 747/05).

Die Klägerin des Verfahrens - eine irakische Staatsangehörige christlichen Glaubens - wurde im Jahr 1997 als Asylberechtigte anerkannt. Nach dem Sturz der Regierung von Saddam Hussein wurde diese Asylanerkennung widerrufen und zur Begründung ausgeführt, dass die ehemalige irakische Staatsmacht keine Herrschaftsgewalt mehr habe und für die Klägerin keine Gefahr mehr darstelle. Die gegen diese Widerrufsentscheidung gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht Dresden zurück. Mit dem o.g. Beschluss hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Angesichts der zahlreichen Übergriffe im Irak gerade auf Christen, sei es denkbar, dass für diese dort nunmehr die Gefahr einer Verfolgung aus religiösen Gründen bestehe. Dass diese Gefahr hier möglicherweise nicht vom irakischen Staat, sondern von Privaten - wie etwa islamischen Terroristen - ausgehe, ändere an der Verfolgungsgefahr wegen einer denkbaren Gruppenverfolgung von Christen im Irak nichts. In dem Berufungsverfahren seien Art, Umfang und Gewicht der berichteten Verfolgungshandlungen gegen Christen näher aufzuklären.

Quelle: Externer Link Sächsisches Oberwaltungsgericht, 01.08.2006

 

 

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