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Im Koalitionsvertrag ist festgelegt worden, das Zuwanderungsgesetz vom 1. Januar 2005 zu evaluieren. Nach umfassender Prüfung der Tauglichkeit dieses Gesetzes für die Praxis, u.a. mittels einer Expertenanhörung und einer Fragebogen-Aktion, konnte der Evaluierungsbericht vor wenigen Tagen vorgelegt werden.
Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass sich das Zuwanderungsgesetz grundsätzlich bewährt hat und dass die mit ihm verfolgten Ziele erreicht worden sind. Punktuell besteht Optimierungsbedarf.
Zum Herunterladen von der Seite des Bundesinnenministeriums (
):
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Quelle:
bmi.bund.de, 28.07.2006
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