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Gemeinsames Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (GASIM):

Herausforderungen der illegalen Migration wirksam begegnen

Der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Dr. August Hanning, hat heute in Berlin das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (GASIM) vorgestellt. Das GASIM soll auf der Grundlage einer institutionalisierten Kooperation fachliche Kompetenzen aller beteiligten Behörden und Stellen bei der Bekämpfung der illegalen Migration bündeln. Die Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse der einzelnen Behörden bleiben unberührt. Bestehende rechtliche Rahmenbedingungen werden nicht verändert.

Staatssekretär Dr. August Hanning: “Die illegale Migration mit ihren Auswirkungen auf die Kriminalitätslage, den Arbeitsmarkt und die Sozialsysteme in Deutschland ist eine der gegenwärtig größten Herausforderungen für unsere Gesellschaft. Sie muss umfassend und wirkungsvoll verhindert werden. Nur durch eine aufeinander abgestimmte Vorgehensweise aller betroffenen Behörden und Stellen ist dieses Ziel erreichbar. Das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration wird hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.“

Mit dem Zentrum wird der ganzheitliche Bekämpfungsansatz weiter ausgebaut. Entscheidende Voraussetzungen für eine effektive Aufklärung und Bekämpfung der illegalen Migration und der mit ihr verbundenen Kriminalitätsformen sind der schnelle Austausch und die umfassende Analyse der verfügbaren und relevanten Informationen sowie die Fähigkeit, bedrohliche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, um ihnen operativ und mit strategisch ausgerichteten und konzeptionell fundierten Maßnahmen wirksam entgegenzutreten. Die zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Möglichkeiten müssen umfassend und konsequent genutzt werden.

Staatssekretär Dr. August Hanning: „Durch die Beteiligung des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und auch durch die Einbindung des Auswärtigen Amtes wird die fachliche Kompetenz aller beteiligten Behörden gebündelt und effektiv genutzt. Der bisherige Informationsaustausch zwischen den mit der Bekämpfung und der Verhütung der illegalen Migration befassten Behörden wird durch diesen Kooperationsrahmen nicht ersetzt, sondern ergänzt. Da die Länder für viele Delikte, die mit der Schleusungskriminalität zusammenhängen, sowie für die Ausführung der ausländerrechtlichen Regelungen zuständig sind, wird deren baldige Einbindung angestrebt.“

Eine gute Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden ist von entscheidender Bedeutung für das Erkennen und Bekämpfen von Visa-Missbrauch. Das GASIM bietet einen Rahmen, um die Erkenntnisse der beteiligten Behörden zum Visummissbrauch als einem Aspekt der illegalen Migration noch besser zusammenzuführen und in geeigneter Weise den betroffenen Ressorts, Behörden und Stellen zur Verfügung zu stellen. Mit der Einrichtung des Zentrums zur Bekämpfung der illegalen Migration zieht die Bundesregierung somit eine weitere Konsequenz aus den Erkenntnissen des Visa-Untersuchungsausschusses.

Hintergrund

Die illegale Migration und die damit verbundene Kriminalität ist eine zentrale Herausforderung. Deutschland ist in beachtlichem Umfang von illegaler Migration betroffen. Die illegale Einreise nach Deutschland erfolgt auf vielfältige Weise, über die „grüne Grenze“, versteckt in verschiedenen Verkehrsmitteln sowie scheinlegal durch Beschaffung oder Fälschung der notwendigen Reisedokumente (Visa, Reisepässe).

Bislang existiert keine zentrale Stelle, welche die unterschiedlichen befassten Behörden dauerhaft zusammenbringt. Mit dem GASIM wird eine ständige, behördenübergreifende „Informations-, Koordinations- und Kooperationsplattform“ unter Beibehaltung der Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten geschaffen. Damit wird eine Verbesserung der Informationsbasis im Hinblick auf auswerterelevante Sachverhalte, Auswerteschwerpunkte und laufende Ermittlungen erreicht. Internationale Bezüge und Verflechtungen können besser erkannt und aufgeklärt werden. Dies führt zu einer konsequenten und verzahnte Nutzung aller rechtsstaatlichen Möglichkeiten bei der Bekämpfung der illegalen Migration. Dem Netzwerk der illegalen Migration wird unter Berücksichtigung delikts- und behördenübergreifender Aspekte und Verantwortlichkeiten ein Netzwerk behördlicher Kommunikation und Information entgegengesetzt. Zudem soll eine Frühwarnfunktion für die betroffenen Behörden aber auch für die politische Ebene geschaffen werden.

 

Quelle: Externer Link bmi.bund.de, 17.07.2006

 

 

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