Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 11.07.2006

EU-Beitritt Rumänien und Bulgarien

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 07.07.2006 auch den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 25. April 2005 über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (Drucksache: 360/06) behandelt.

Erläuterungen der Bundesratsverwaltung:

Mit dem vorliegenden Vertragsgesetzentwurf sollen die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union zum 1. Januar 2007 geschaffen werden. Rumänien stellte seinen Beitrittsantrag im Juni 1995, Bulgarien im Dezember 1995. Der Europäische Rat von Luxemburg legte 1997 fest, dass die Einhaltung der "Kopenhagener Kriterien" Voraussetzung für die Aufnahme von Verhandlungen sei, wogegen die wirtschaftlichen Kriterien sowie die Fähigkeiten, die sich aus dem Beitritt ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen, "aus einer zukunftsorientierten, dynamischen Sicht heraus" zu beurteilen seien. Im Frühjahr 2000 wurden die Beitrittsverhandlungen auf der Basis eines entsprechenden Beschlusses des Europäischen Rates von Helsinki aus dem Jahre 1999 mit Rumänien, der Slowakei, Lettland, Litauen, Bulgarien und Malta aufgenommen (so genannte "Helsinki-Gruppe). Im Verlauf des Verhandlungsprozesses stellt es sich heraus, dass einige Kandidaten der Helsinki-Gruppe aufholten, so dass die Beitrittsverhandlungen parallel zu denjenigen mit den Ländern der Luxemburg-Gruppe Ende 2002 abge-schlossen werden konnten und sie im Mai 2004 beitreten konnten. Der Europäische Rat von Laeken im Dezember 2001 differenzierte erstmals zwischen Bulgarien und Rumänien einerseits und den übrigen zehn Kandidaten (so genannte "Laeken-10") andererseits. Der Europäische Rat von Kopenhagen im Dezember 2002 hatte den Abschluss der Verhandlungen mit den "Laeken-10" festgestellt und für diese Länder den 1. Mai 2004 als Beitrittsdatum genannt. In Bezug auf Rumänien und Bulgarien hatte derselbe Europäische Rat beschlossen, einen Beitritt im Jahr 2007 anzustreben. Am 14. Dezember 2004 wurden die Beitrittsverhandlungen mit Bul-garien und Rumänien abgeschlossen. Die Kommission gab am 22. Februar 2005 ein positives Votum zu den Beitrittsanträgen der beiden Länder ab, das Europäische Parlament stimmte den Beitrittsanträgen am 13. April 2005 mit deutlicher Mehrheit zu. Der Rat beschloss daraufhin am 25. April 2005 einstimmig die Annahme der Beitrittsverträge.

Am selben Tag wurde der Beitrittsvertrag von den Bevollmächtigten der Mitgliedstaaten sowie der Beitrittskandidaten in Luxemburg unterzeichnet. Damit er in Kraft treten kann, muss er von allen 25 Mitgliedsländern und den beiden Beitrittsländern ratifiziert werden. Der Beitrittsvertrag legt fest, dass die Unterzeichnerstaaten ihre jeweilige Ratifizierungsurkunde bis spätestens zum 31. Dezember 2006 bei der Regierung der Italienischen Republik hinterlegen sollen.

Wenn bis zum 31. Dezember 2006 alle Mitgliedstaaten und Beitrittsländer ihre Ratifikationsurkunden hinterlegt haben und kein Gebrauch von der im Vertrag vorgesehenen Möglichkeit der Verschiebung des Beitritts um ein Jahr ("Superschutzklausel") gemacht wird, werden Rumänien und Bulgarien der Europäischen Union am 1. Januar 2007 beitreten.

Weiterhin ist die Anwendung von vertraglich festgelegten Schutzklauseln möglich. Vorgesehen sind eine generelle Schutzklausel, die in erster Linie dem Schutz der neuen Mitgliedstaaten dient und auf drei Jahre begrenzt ist, sowie ein spezielles binnenmarktbezogenes Schutzklauselverfahren, welches ebenfalls auf drei Jahre begrenzt ist, und eine Schutzklausel im Bereich Justiz und Inneres. Diese Schutz-klauseln können bereits vor dem Beitritt aufgrund der Ergebnisse der Überwachung durch die Kommission geltend gemacht werden. Sie treten jedoch erst mit dem Beitrittsvertrag in Kraft.

Zum Beitrittsvertrag gehören als dessen Bestandteile die Beitrittsakte, nebst ihren Anhängen sowie, da der Europäische Verfassungsvertrag zum Zeitpunkt des Beitritts zum 1. Januar 2007 noch nicht in Kraft sein wird, ein Beitrittsprotokoll samt Anhängen und eine Schlussakte mit Erklärungen der derzeitigen Mitgliedstaaten, z. B. die gemeinsame Erklärung zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer.

Die Empfehlungen des federführenden Ausschuss für Fragen der Europäischen Union sind aus Drucksache 360/1/06 ersichtlich. Er empfiehlt dem Bundesrat eine Stellungnahme. Danach soll der Bundesrat feststellen, dass das Gesetz seiner Zustimmung mit zwei Dritteln seiner Stimmen gemäß Artikel 23 Abs. 1 S. 3 in Verbindung mit Artikel 79 Abs. 2 GG bedürfe, da der Beitrittsvertrag für Rumänien und Bulgarien erstmalig verbindlich die Zahl der Sitze im Europäischen Parlament, die Stimmenzahl im Rat sowie das künftig geltende Quorum für Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit regele. Insbesondere werde der geltende EG-Vertrag durch die Regelungen des Beitrittsvertrags entsprechend angepasst. Durch den Beitritt verschöben sich im Ergebnis Stellung und Gewicht der Bundesrepublik Deutschland im institutionellen Gefüge der Europäischen Union. Demzufolge stelle der Beitrittsvertrag eine wesentliche Änderung der vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union dar, durch die das Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert bzw. ergänzt werde.

Im Übrigen soll der Bundesrat entsprechend der Empfehlung des Ausschusses unter anderem die erfolgreiche Beendigung der Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien und Rumänien begrüßen. Weiterhin soll er darauf hinweisen, dass der Beitrittsvertrag keine Möglichkeit enthält, die Aufnahme dieser Staaten bis zum 1. Januar 2008 bei unzureichendem Vorbereitungsstand zu verschieben. Daher soll er für künftige Erweiterungen das Vorliegen der umfassenden Beitrittsreife vor der Festlegung eines konkreten Beitrittszeitpunkts fordern.

Weiterhin soll der Bundesrat die Fortschritte Rumäniens und Bulgariens im Rahmen des Transformationsprozesses würdigen, wobei er jedoch die klare und kritische Bewertung des Vorbereitungsstands durch die Kommission begrüßen soll. Der Bundesrat soll außerdem auf die dringende Reform der Institutionen einer erweiterten EU und auf die Notwendigkeit neuer Impulse zur Wiederbelebung des Verfassungsprozesses hinweisen. Schließlich soll er eine Verständigung über die weitere Erweiterungspolitik und -strategie der EU fordern, ferner dass künftige Erweiterungen strikt vom Kriterium der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit der EU abhängig gemacht werden.

Die Bundesregierung rechnet mit Kosten für die Aufnahme in Höhe von 16 Milliarden EUR. Hiervon habe Deutschland zirka 20% (3,2 Mrd) aufzubringen.

 

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Quelle: Externer Link www.bundesrat.de, 08.07.2006

 

 

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