Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 22.06.2006
Der Gesetzesvorstoß des Landes Baden-Württemberg, «Zwangsehen» als einen eigenständigen Straftatbestand im StGB aufzunehmen, ist in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über «Zwangsverheiratungen» am 19.06.2006 von den Sachverständigen überwiegend kritisiert worden. Christian Storr, Stabstellenleiter des Ausländerbeauftragten Baden-Württemberg, verteidigte die Pläne seines Bundeslandes mit dem Argument, die Einführung eines eigenen Straftatbestandes schließe rechtliche Lücken. Insbesondere könnten so Fälle so genannter «Ferienverheiratungen» geahndet werden. Dagmar Freudenberg vom Deutschen Juristinnenbund e. V. (djb) bezeichnete dagegen die Einführung eines solchen Straftatbestandes als «nicht erforderlich».
Freudenberg zweifelte daran, dass ein eigener Straftatbestand für sich genommen etwas verändern würde und forderte, die 2005 in Kraft getretenen Regelungen erst einmal wirken zu lassen. Hiernach kann die Zwangsehe im StGB als Teil der Nötigung geahndet werden.
Anders als die Mehrheit der Experten machte sich die in der Türkei geborene Autorin Necla Kelek für die Einführung eines Straftatbestandes «Zwangsehe» und für die Heraufsetzung des Nachzugsalters für Ehepartnerinnen auf das 21. Lebensjahr stark. Dabei unterschied sie nicht zwischen einer arrangierten Ehe, bei der die künftige Gattin einen von den Eltern vorgeschlagenen Ehepartner ablehnen kann und zwischen Zwangsehe, bei der keiner der Ehepartner eine Entscheidungsmöglichkeit hat: «Die Zwangsverheiratung beginnt mit einer arrangierten Ehe» und sei keine unabhängige Entscheidung einer mündigen Bürgerin, erklärte sie. Nach Auffassung von Kelek sollte vor Einreise des Ehepartners sichergestellt sein, dass er ein für den Familienunterhalt ausreichendes Einkommen durch Arbeit bezieht und einen eigenen Haushalt führt. Damit könnte einer «üblichen Praxis» bei türkischen Migranten ein Riegel vorgeschoben werden, die «Importbräute» als kostenlose Haushaltshilfen im Familienhaushalt einzusetzen.
In scharfen Worten wandte sich Sidar Demidögen vom Bundesverband der Migrantinnen in Deutschland e.V. demgegenüber gegen den Eindruck, der Großteil der Migrantinnen hierzulande lebe in einer Zwangsehe. Man dürfe nicht den Blick auf die Integrationserfolge verlieren. Die Debatte habe zu einer «unnötigen Stigmatisierung» eines Großteils der muslimischen Community geführt. Dementsprechend zeigte sich Demidögen erfreut darüber, dass die Sachverständigen sich mehrheitlich gegen die Erhöhung des von Kelek geforderten Nachzugsalters aussprachen. Demirdögen selbst hielt einen entsprechenden Vorschlag für «absurd».
Storr warnte davor, dass die Heraufsetzung des Nachzugsalters für Ehepartner aus dem Ausland für die immer zahlreicher werdenden binationalen Ehen eine Wartezeit bedeuten würde. Damit würde man «weit über das Ziel hinausschießen». Er plädierte dafür, das Nachzugsalter auf das 18. Lebensjahr festzulegen. Freudenberg hielt die Heraufsetzung des Nachzugsalters auf das 21. Lebensjahr für verfassungsrechtlich bedenklich.
Überwiegend Einigkeit herrschte unter den Experten bei Fragen zu Änderungen des Aufenthaltsrechts: So hielt die Rechtsanwältin Marina Walz-Hildenbrand eine Verlängerung des bestehenden Aufenthaltsrechts von sechs Monaten auf drei Jahre für notwendig, um Heiratsverschleppungen entgegenzuwirken. Die Opfer solcher Verschleppungen hätten in vielen Fällen nicht die Möglichkeit, innerhalb eines halben Jahres nach Deutschland zurückzukehren, um ihren Aufenthaltstitel zu verlängern und seien anschließend von Abschiebung in das Land bedroht, in dem sie zwangsverheiratet worden seien.
Kritik übte die Rechtsanwältin an der Härtefallregelung im Aufenthaltsrecht. Möchte sich eine türkische Ehefrau innerhalb von zwei Jahren nach Eheschließung von ihrem Mann scheiden lassen, liege es im Ermessen der Ausländerbehörde, ob sie in ihr Herkunftsland zurückkehren müsse, wo sie Diskriminierungen ausgesetzt seit oder ob die Frau als Härtefall in Deutschland beiben könne. Storr trat für einen Hinweis in den Verwaltungsvorschriften ein, der als einheitliche Entscheidungsgrundlage für die Ausländerbehörde gelten könne.
Für eine materielle Besserstellung machte sich Heiner Bielefeld vom Deutschen Institut für Menschenrechte stark. Er berief sich auf die Kriseneinrichtung «Papatya» in Berlin. Diese habe die Wichtigkeit des Zugangs zu materiellen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII für die Betroffenen von Zwangsverheiratungen hervorgehoben. Dabei sollten nicht nur Minderjährige, sondern auch junge Volljährige Anspruch auf solche Leistungen erhalten, so Bielefeld.
Grundlage der Diskussion im Ausschuss bildeten drei Anträge der Opposition (BT-Drs. 16/1156, 16/1564 und 16/61), deren Ziel eine Stärkung der materiellen sowie aufenthaltsrechtlichen Stellung der Opfer von Zwangsehen, Heiratsverschleppung und Heiratshandel ist.
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Quelle:
Der Tagesspiegel, 20.06.2006
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