Pressemitteilung 11/2006 vom 05.05.2006 -Auszug-
180. Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) in Garmisch-Partenkirchen
Auf Einladung des Vorsitzenden der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK), des bayerischen
Innenministers Dr. Günther Beckstein, fand am 4. und 5. Mai in Garmisch-Partenkirchen die 180. Sitzung der
Innenministerkonferenz statt. An der Konferenz nahm auch Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble teil. Schwerpunkte der
Frühjahrskonferenz bildeten die Sicherheit bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 und die Einigung auf Eckpunkte für
bundeseinheitliche Einbürgerungsstandards. Der IMK-Vorsitzende Beckstein zeigte sich mit den erreichten Ergebnissen
zufrieden: "Die Beratungen haben zum einen gezeigt, dass sich die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern auf die Fußball-WM
als das sportliche Großereignis des Jahres in bisher nie da gewesenem Umfang sorgfältig vorbereitet haben. Die Einigung auf
gemeinsame Eckpunkte für bundeseinheitliche Einbürgerungsstandards unterstreicht das gemeinsame Interesse aller Innenminister
und -senatoren, in Deutschland nur Menschen einzubürgern, die auch wirklich integriert sind."
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Integration
Die Innenministerkonferenz betonte, dass die erfolgreiche Integration rechtmäßig in Deutschland lebender Migranten im
wohlverstandenen Interesse der aufnehmenden Gesellschaft wie der zugewanderten und zuwandernden Menschen liegt. Entsprechend
dem Prinzip des Forderns und Förderns sind Zuwanderer und Aufnahmegesellschaft gehalten, ihren Beitrag zum Gelingen der
Integration zu leisten. Schlussstein gelungener Integration ist die Einbürgerung. "Erst sie eröffnet den Zugewanderten die
uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben mit den sich darin bietenden Chancen und bereichert unser Land durch
die eingebrachte Vielfalt. Migranten müssen es als ihre selbstverständliche Aufgabe begreifen, sich und ihre Kinder in die
deutsche Gesellschaft zu integrieren, und ihren aktiven Beitrag leisten", so IMK-Vorsitzender Beckstein. Auf der Grundlage
des Prinzips des Forderns und Förderns hält die Innenministerkonferenz weitere qualitative Verbesserungen der
Integrationskurse als auch die Mitarbeit der Zuwanderer daran für erforderlich. Sie begrüßt die vom BMI initiierte und
derzeit stattfindende Evaluierung und die Bemühungen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration.
Die IMK ist der Auffassung, dass u.a. folgende Eckpunkte Grundlage der weiteren Beratungen sein sollen:
- Das Grundgesetz bestimmt die Grundwerte unserer Gesellschaft. Es ist auch für Migranten die verbindliche Grundlage des
Lebens in der Bundesrepublik Deutschland. Zu den Grundwerten gehören auch die Glaubens- und Religionsfreiheit sowie
Meinungs- und Pressefreiheit. Der Staat bekämpft den Islamismus und alle anderen Ausprägungen des Extremismus. Er muss aber
auch gegenüber allen Bestrebungen extremistisch-religiöser Gruppen, die zu einem Rückzug aus der Gesellschaft führen, eine
klare Haltung einnehmen.
- Migranten müssen sich aktiv zu Demokratie und moderner Gesellschaft als gemeinsamer Grundlage des Miteinanders bekennen.
Integrationsvereinbarungen können ein gutes Mittel sein, um bleibeberechtigte Neuzuwanderer und bereits hier lebende
Ausländer mit Integrationsbedarf frühzeitig und zielgerichtet auf dem Weg der Integration in unsere Gesellschaft zu
begleiten.
- Neben Eltern und Familien müssen auch Lehrer und Erzieher einen aktiven Part bei der Erziehung zu Demokratie,
Gewaltfreiheit, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung von Mann und Frau und religiöser Toleranz übernehmen.
- Parallelgesellschaften gefährden die Basis des gesellschaftlichen Miteinanders. Bei aller
Achtung des verfassungsmäßigen
Rechts der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder findet dieses Recht da seine Grenzen, wo Eltern ihre Kinder von Bildung und
Erziehung in einer modernen Gesellschaft ausschließen. Kinder müssen z.B. am vollen Schulunterricht, d.h. auch am Sport- und
Biologieunterricht und an Klassenfahrten, teilnehmen. Ziel muss es sein, dass alle Kinder und Jugendlichen angemessene
Bildungsperspektiven erhalten und jeder einzelne junge Mensch so gut wie möglich gefördert und gefordert wird.
- Wer in Deutschland lebt, muss deutsch verstehen und sprechen können.
- Erwachsenen Zuwanderern bietet das Zuwanderungsgesetz mit den bundesunterstützten
Integrationskursen ein Startangebot,
das auch den bereits hier lebenden Ausländerinnen und Ausländern weiter offen stehen muss. Wo trotz staatlichen
Förderangebotes die Bereitschaft zum Kursbesuch nicht besteht, müssen Sanktionen verstärkt werden. Denkbar wären hier
Kürzungen von staatlichen Transferleistungen oder die Koppelung des Arbeitsmarktzuganges bei Neuzuwanderinnen und
Neuzuwanderern an die vorherige Teilnahme an einem Integrationskurs.
- Städtebau, Wohnraumförderung und Stadtumbau sind wichtige Instrumente erfolgreicher Integration um zu verhindern, dass
Stadtviertel "sozial umkippen" und zu Räumen werden, in denen Gesetze keine Beachtung finden und Parallelgesellschaften
ihre eigenen Regeln durchsetzen. Die Länder appellieren an die Kommunen und die Wohnungsunternehmen, durch ein
vorausschauendes Belegungsmanagement ethnisch abgeschlossene Wohnquartiere zu vermeiden.
- Die Innenminister und -senatoren sehen in den vorstehenden Eckpunkten eine geeignete Grundlage für die anstehenden
weiteren Gespräche im Rahmen des geplanten Integrationsgipfels der Bundesregierung im Sommer 2006 und bieten ihre
Mitwirkung an.
Einbürgerung
Die IMK hält es für erforderlich, dass in Zukunft für die Einbürgerung bundesweit grundsätzlich folgende gleiche Standards
gelten sollen:
- Regelmäßig rechtmäßiger Daueraufenthalt von acht Jahren.
- Beherrschen der deutschen Sprache, orientiert am Sprachniveau B 1 des gemeinsamen europäischen Sprachrahmens, was
durch einen schriftlichen und mündlichen Sprachtest nachzuweisen ist.
- Höhere Anforderungen an die Rechtstreue: Die bisherigen Bagatellgrenzen, innerhalb derer Straftaten die
Einbürgerung nicht hindern, sind unverhältnismäßig hoch. Um die Rechtstreue des
Einbürgerungsbewerbers sicherzustellen, soll in der Regel künftig bereits eine
Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen die Einbürgerung ausschließen.
Dabei sollen kleinere Strafen kumuliert werden können.
- Für Einbürgerungswillige werden in allen Ländern Einbürgerungskurse
mit bundeseinheitlichen Standards und Inhalten angeboten und in eigener Verantwortung durchgeführt, in denen
staatsbürgerliches Grundwissen sowie die Grundsätze und Werte unserer Verfassung vermittelt werden. Die geforderten
Kenntnisse müssen insbesondere in den Themenfeldern "Demokratie", Konfliktlösungen in der demokratischen Gesellschaft",
"Rechtsstaat", "Sozialstaat", "Verantwortung des Einzelnen für das Gemeinwohl", "Teilhabe an der politischen Gestaltung",
"Gleichberechtigung von Mann und Frau", "Grundrechte" sowie "Staatssymbole" erworben werden. Die Kurse sind in der Regel von
den Einbürgerungswilligen zu finanzieren.
Die Innenministerkonferenz bittet den Bundesminister des Innern, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu beauftragen, aufbauend auf den Inhalten der Integrationskurse/Orientierungskurse ein Konzept für die Einbürgerungskurse sowie für eine Einbürgerungsfibel und die
Standards für Nachweismodalitäten zu erarbeiten.
Ob ausreichende Kenntnisse dieser Inhalte vorliegen, ist von den Einbürgerungsbehörden zu überprüfen. Die erforderlichen
Kenntnisse sind in der Regel nachgewiesen, wenn der Einbürgerungswillige eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme
an einem Staatsbürgerkurs, der den Kriterien des BAMF entspricht, erhalten hat. Bei entsprechenden Vorkenntnissen kann die
Überprüfung auch ohne die in der Regel obligatorische Kursteilnahme erfolgen.
- Loyalitätserklärung und Bekenntnis zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung – wie im geltenden Recht
vorgesehen – mit der Möglichkeit der Überprüfung von Zweifelsfällen in einem Einbürgerungsgespräch.
- Ausschluss verfassungsfeindlicher Bestrebungen: Über die bereits gesetzlich vorgeschriebene Regelanfrage beim
Verfassungsschutz hinaus, soll der Einbürgerungsbewerber selbst zu Mitgliedschaften oder Unterstützungshandlungen in
extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisationen befragt werden.
- Die Einbürgerung soll in einem feierlichen Rahmen vollzogen werden. Sie
soll durch Eid oder feierliches staatsbürgerliches Bekenntnis dokumentiert werden. Dadurch wird die Verbindlichkeit der
getroffenen Entscheidung hervorgehoben.
Durch bundesgesetzliche Regelung soll festgeschrieben werden, dass von einzelnen Voraussetzungen Ausnahmen möglich sind,
soweit die Integration gesichert ist, und für Bewerber, die besondere Integrationsleistungen insbesondere beim Sprachniveau
erbringen, die Mindestzeit des rechtmäßigen Daueraufenthalts auf sechs Jahre verkürzt werden kann.
Die IMK richtete eine länderoffene Arbeitsgruppe unter Federführung des Vorsitzlandes ein, mit dem Ziel eine gemeinsame
Bundesratsinitiative sowie die weiteren Umsetzungsschritte vorzubereiten.
Einführung des neuen biometriegestützten Reisepasses
Die Innenminister und -senatoren der Länder bitten das Bundesministerium des Innern, möglichst bald einen Entwurf eines
Passgesetzes vorzulegen, der insbesondere die für die Abnahme der Fingerabdrücke durch die Passbehörden und den Abgleich der
biometrischen Merkmale erforderlichen Rechtsgrundlagen schafft. Die Errichtung der erforderlichen informationstechnischen
Infrastruktur ist Voraussetzung für die EU-rechtlich vorgesehene Einführung der Fingerabdrücke. Beckstein: "Die
Innenminister und –senatoren der Länder halten es daher für notwendig, in den Passbehörden die Voraussetzungen dafür zu
schaffen, dass Lichtbilder und Fingerabdrücke elektronisch erfasst und an den Passproduzenten übertragen werden können.
Das Bundesinnenministerium und die Bundesdruckerei sind daher gebeten, die technischen Anforderungen frühzeitig bekannt zu
geben, damit die Einbindung in die EDV-Verfahren der Passbehörden, die Hard- und Softwareinstallationen vor Ort, die nötigen
Tests sowie die Anwenderschulungen rechtzeitig erfolgen können." Das Bundesinnenministerium ist gebeten, zur nächsten
Sitzung über die Fortschritte des Vorhabens zu berichten.
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Quelle:
Bayerisches Staatsministerium, 05.05.2006