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Pressemitteilung 11/2006 vom 05.05.2006 -Auszug-

180. Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) in Garmisch-Partenkirchen

Auf Einladung des Vorsitzenden der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK), des bayerischen Innenministers Dr. Günther Beckstein, fand am 4. und 5. Mai in Garmisch-Partenkirchen die 180. Sitzung der Innenministerkonferenz statt. An der Konferenz nahm auch Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble teil. Schwerpunkte der Frühjahrskonferenz bildeten die Sicherheit bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 und die Einigung auf Eckpunkte für bundeseinheitliche Einbürgerungsstandards. Der IMK-Vorsitzende Beckstein zeigte sich mit den erreichten Ergebnissen zufrieden: "Die Beratungen haben zum einen gezeigt, dass sich die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern auf die Fußball-WM als das sportliche Großereignis des Jahres in bisher nie da gewesenem Umfang sorgfältig vorbereitet haben. Die Einigung auf gemeinsame Eckpunkte für bundeseinheitliche Einbürgerungsstandards unterstreicht das gemeinsame Interesse aller Innenminister und -senatoren, in Deutschland nur Menschen einzubürgern, die auch wirklich integriert sind."

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Integration

Die Innenministerkonferenz betonte, dass die erfolgreiche Integration rechtmäßig in Deutschland lebender Migranten im wohlverstandenen Interesse der aufnehmenden Gesellschaft wie der zugewanderten und zuwandernden Menschen liegt. Entsprechend dem Prinzip des Forderns und Förderns sind Zuwanderer und Aufnahmegesellschaft gehalten, ihren Beitrag zum Gelingen der Integration zu leisten. Schlussstein gelungener Integration ist die Einbürgerung. "Erst sie eröffnet den Zugewanderten die uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben mit den sich darin bietenden Chancen und bereichert unser Land durch die eingebrachte Vielfalt. Migranten müssen es als ihre selbstverständliche Aufgabe begreifen, sich und ihre Kinder in die deutsche Gesellschaft zu integrieren, und ihren aktiven Beitrag leisten", so IMK-Vorsitzender Beckstein. Auf der Grundlage des Prinzips des Forderns und Förderns hält die Innenministerkonferenz weitere qualitative Verbesserungen der Integrationskurse als auch die Mitarbeit der Zuwanderer daran für erforderlich. Sie begrüßt die vom BMI initiierte und derzeit stattfindende Evaluierung und die Bemühungen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Die IMK ist der Auffassung, dass u.a. folgende Eckpunkte Grundlage der weiteren Beratungen sein sollen:

Einbürgerung

Die IMK hält es für erforderlich, dass in Zukunft für die Einbürgerung bundesweit grundsätzlich folgende gleiche Standards gelten sollen:

Die Innenministerkonferenz bittet den Bundesminister des Innern, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu beauftragen, aufbauend auf den Inhalten der Integrationskurse/Orientierungskurse ein Konzept für die Einbürgerungskurse sowie für eine Einbürgerungsfibel und die Standards für Nachweismodalitäten zu erarbeiten.

Ob ausreichende Kenntnisse dieser Inhalte vorliegen, ist von den Einbürgerungsbehörden zu überprüfen. Die erforderlichen Kenntnisse sind in der Regel nachgewiesen, wenn der Einbürgerungswillige eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Staatsbürgerkurs, der den Kriterien des BAMF entspricht, erhalten hat. Bei entsprechenden Vorkenntnissen kann die Überprüfung auch ohne die in der Regel obligatorische Kursteilnahme erfolgen.

Durch bundesgesetzliche Regelung soll festgeschrieben werden, dass von einzelnen Voraussetzungen Ausnahmen möglich sind, soweit die Integration gesichert ist, und für Bewerber, die besondere Integrationsleistungen insbesondere beim Sprachniveau erbringen, die Mindestzeit des rechtmäßigen Daueraufenthalts auf sechs Jahre verkürzt werden kann.

Die IMK richtete eine länderoffene Arbeitsgruppe unter Federführung des Vorsitzlandes ein, mit dem Ziel eine gemeinsame Bundesratsinitiative sowie die weiteren Umsetzungsschritte vorzubereiten.

Einführung des neuen biometriegestützten Reisepasses

Die Innenminister und -senatoren der Länder bitten das Bundesministerium des Innern, möglichst bald einen Entwurf eines Passgesetzes vorzulegen, der insbesondere die für die Abnahme der Fingerabdrücke durch die Passbehörden und den Abgleich der biometrischen Merkmale erforderlichen Rechtsgrundlagen schafft. Die Errichtung der erforderlichen informationstechnischen Infrastruktur ist Voraussetzung für die EU-rechtlich vorgesehene Einführung der Fingerabdrücke. Beckstein: "Die Innenminister und –senatoren der Länder halten es daher für notwendig, in den Passbehörden die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Lichtbilder und Fingerabdrücke elektronisch erfasst und an den Passproduzenten übertragen werden können. Das Bundesinnenministerium und die Bundesdruckerei sind daher gebeten, die technischen Anforderungen frühzeitig bekannt zu geben, damit die Einbindung in die EDV-Verfahren der Passbehörden, die Hard- und Softwareinstallationen vor Ort, die nötigen Tests sowie die Anwenderschulungen rechtzeitig erfolgen können." Das Bundesinnenministerium ist gebeten, zur nächsten Sitzung über die Fortschritte des Vorhabens zu berichten.

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Quelle: Externer Link Bayerisches Staatsministerium, 05.05.2006

 

 

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