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Streit um Kind der ermordeter Hatun Sürücü

Berlin (dpa) - Nach dem Urteil im Berliner «Ehrenmord»-Prozess hat die Familie der getöteten Hatun Sürücü mit ihrer Forderung nach dem Sorgerecht

Unterdessen planen Deutschland und die Türkei, bei der Strafverfolgung solcher Bluttaten enger zu kooperieren. Nach Einschätzung der Vorsitzenden des «Ehrenmord»- Untersuchungsausschusses im türkischen Parlament, Fatma Sahin, wäre das Urteil gegen die Brüder der im vorigen Jahr getöteten 23-jährigen Sürücü in der Türkei viel härter ausgefallen als nun in Berlin.

Ein mit der Türkei seit längerem geplantes Abkommen zur Vertiefung der rechtlichen Kooperation soll dieses Jahr geschlossen werden, bestätigte ein Sprecher von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Dienstag in Berlin. Er bestätigte einen Bericht des Berliner «Tagesspiegels», wonach die Türkei der Bundesrepublik speziell bei der Verfolgung von «Ehrenmorden» Hilfe angeboten hat.

Die Gespräche über ein entsprechendes Abkommen liefen bereits seit dem Bestreben der Türkei, in die EU aufgenommen zu werden, hieß es. Mit den anderen EU-Staaten seien solche Vereinbarungen üblich. Über die genaue Zusammenarbeit wird noch beraten. Ein großes Problem sei, eine türkische Parallelgesellschaft in Deutschland zu durchdringen. So sei es schwer in Erfahrung zu bringen, wenn ein Familienrat in Ostanatolien einen Mord in Berlin beschließe.

Das Berliner Landgericht hatte am Donnerstag den jüngsten Bruder von Hatun Sürücü wegen Mordes zu 9 Jahren und 3 Monaten Jugendhaft verurteilt. Er hatte die junge Frau wegen ihres westlichen Lebensstils erschossen und wollte mit der Tat aus Sicht des Gerichtes die Ehre der ostanatolischen Familie wiederherstellen. Zwei mitangeklagte Brüder wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Familie jubelte über das Urteil.

Sahin sagte dem «Tagesspiegel»: «Wenn der Sürücü-Prozess in der Türkei stattgefunden hätte, wäre der Angeklagte zu 15 bis 20 Jahren Haft verurteilt worden.» Auch die Brüder des Verurteilten hätten vor einem türkischen Gericht Gefängnisstrafen erhalten. Dafür hätten die inzwischen verschärften Strafgesetze der Türkei gesorgt.

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende im Berliner Abgeordnetenhaus, Sibyll Klotz, sprach von «abartigen Reaktionen der Familie». Dass diese das Sorgerecht beantragen wolle, sei unfassbar: «Sie hat den Mord mit zu verantworten.» Nach Angaben der Bezirksstadträtin von Tempelhof-Schöneberg, Angelika Schöttler (SPD), hatte ein Berliner Familiengericht das Sorgerecht an einen Vormund übertragen. Die Familie könne das Sorgerecht nicht automatisch bekommen, sagte sie der dpa. Es müsse berücksichtigt werden, dass das Kind seit einem Jahr gut bei Pflegeeltern untergebracht und hoffentlich auch zur Ruhe gekommen sei. Zudem sei die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen.

Das Bundesjustizministerium wies in der Debatte über die Einführung eines besonderen Straftatbestands bei Zwangsverheiratungen darauf hin, dass das Gesetz diese bereits als besonders schweren Fall der Nötigung ansehe und ein eigener Straftatbestand eher einen symbolischen Wert hätte. Denn der Staatsanwalt kenne das Gesetz.

Quelle: Externer Link Heilbronner_Stimme, 18.04.2006

 

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