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von Martin Lutz
Berlin - Die große Koalition packt nach der Föderalismus- und Gesundheitsreform ein ebenso schwieriges wie langwieriges Projekt an: Die Überprüfung des seit 15 Monaten geltenden Zuwanderungsgesetzes. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat dem Gesetz einen "Tauglichkeitscheck" für die Praxis verordnet, der bis Jahresende dauern soll.
Für Schäuble gilt der Grundsatz, daß "mangelhaft umgesetztes Recht den Rechtsstaat in nachhaltiger Weise schwächt." Damit geht es für ihn letztlich auch um die Legitimität von Recht und seiner Akzeptanz. Beides werde "auf Dauer in Frage gestellt, wenn geschriebenes Recht an der Wirklichkeit vorbeigeht und für die Praxis nicht handhabbar ist", sagte Schäuble der WELT mit Blick auf das noch aus rot-grüner Regierungszeit stammende Gesetz.
Die Arbeitsmigration war damals der Auslöser, das Ausländerrecht neu zu gestalten. Mit der deutschen Green Card wurde vor sechs Jahren erstmals ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der hochqualifizierten ausländischen IT-Fachkräften ein beschleunigtes Einreiseverfahren und verbesserte Aufenthaltsbedingungen gewährte. Mit der Nachfolgeregelung im Zuwanderungsgesetz können Hochqualifizierte, sobald sie einwandern, ein Daueraufenthaltsrecht mit der Option der späteren Einbürgerung erhalten. Schäuble zeigt sich nun offen dafür, weitere erleichternde Regelungen für Höchstqualifizierte, etwa für Top-Wissenschaftler, zu schaffen. "Mit der Umsetzung der EU-Forscherrichtlinie wollen wir einen weiteren Schritt gehen. Allerdings muß der Wirtschaftsstandort Deutschland den Hochqualifizierten auch attraktive Angebote machen, zu uns zu kommen. Mit dem Aufenthaltsrecht allein läßt sich ein Hochqualifizierter nicht motivieren", sagte Schäuble der WELT.
Die Evaluierung ist ein Minimalkonsens, auf den sich Union und SPD im Koalitionsvertrag geeinigt hatten, weil sie inhaltlich weit auseinander liegen. Eigentlich will der eine Partner die Regelungen etwa beim Nachzug von ausländischen Eheleuten (Mindestalter 21 Jahre) am liebsten verschärfen, der andere eine restriktivere Zuwanderungspolitik aber verhindern.
Schäuble sichert sich daher nach allen Seiten ab. Bis Juni will er zunächst einen Evaluierungsbericht vorlegen, der dann den Gremien des Bundestages übermittelt werden soll. "Der Bericht wird sich allerdings noch nicht auf die Bewertung der Integrationskurse erstrecken können, da die abschließenden Ergebnisse erst zum Jahresende vorliegen werden", schreibt Schäuble an die 16 Innenminister der Länder in einem Brief, welcher der WELT vorliegt. Danach soll das Papier etwa für Vorschriften zum Aufenthaltsgesetz berücksichtigt werden. Sollte darüber hinaus "Regelungsbedarf" bestehen, will Schäuble das Zuwanderungsgesetz ändern.
Zusätzlich läßt der Minister das Nürnberger Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Expertise über die Rechtsprechung zu dem Gesetz erstellen und die Consultingfirma Ramboll Management die gesetzlich neueingeführten Sprach- und Integrationskurse mit 600 Stunden Deutschunterricht begutachten. Das Papier will Schäuble als Entscheidungshilfe nutzen, um die Umsetzung der Integrationskurse künftig womöglich besser zu steuern. Dem Innenministerium zufolge sollen die Ergebnisse bis Juni vorliegen, der Abschlußbericht aber erst im Dezember. Bereits morgen wird Schäuble in Berlin einen zweitägigen Kongreß zum Zuwanderungsgesetz eröffnen, den sein Ministerium unter dem Titel "Praktiker-Erfahrungsaustausch" veranstaltet.
Quelle:
DIE_WELT.de, 30.03.2006
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