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Bundesrat fordert härteres Vorgehen bei Menschenhandel.

Gesetzentwurf wird beim Deutschen Bundestag eingebracht.

Der Bundesrat hat heute einen Gesetzentwurf zum Strafrechtsänderungsgesetz - Menschenhandel beim Deutschen Bundestag eingebracht. Die erneute Einbringung ist notwendig geworden, nachdem der bereits in der 15. Legislaturperiode eingebrachte gleich lautende Entwurf der Diskontinuität unterfallen war.

Der Gesetzentwurf sieht vor, neue Tatbestände gegen die sexuelle Ausbeutung von Menschenhandelsopfern namentlich durch so genannte Freier von Zwangsprostituierten einzuführen und den Strafrahmen für das Verbringen von Kindern in die Prostitution von bisher einem bis zu zehn Jahren auf zwei bis zu fünfzehn Jahre zu erhöhen. Außerdem soll zukünftig die Telekommunikation bei allen Straftaten des Menschenhandels überwacht werden können und eine Kronzeugenregelung für Menschenhandelsdelikte eingeführt werden. Schließlich will der Gesetzentwurf die Strafvorschriften der Förderung der Prostitution wieder einführen und den Tatbestand der Zuhälterei auf das Maß erweitern, das er vor In-Kraft-Treten des Prostitutionsgesetzes aus dem Jahr 2001 hatte. Auch sollen die Anwendungsmöglichkeiten des erweiterten Verfalls auf schwere Fälle des Menschenhandels mit Verbrechenscharakter ausgedehnt werden, ohne dass weitere qualifizierende Voraussetzungen erforderlich sind. Damit soll die Möglichkeit eröffnet werden, die Gewinnabschöpfung aus krimineller Tätigkeit effektiver zu gestalten.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

 

Externe Verweise zur

 

Quelle: Externer Link www.bundesrat.de, 12.03.2006

 

 
 
 

 

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