Sie befinden sich hier: Startseite -> Zuwanderung u.a. -> Sachstand 11.03.2006
Der Fall des Togoers, der sein 19. Kind im Westerwald anerkennen soll, damit dessen Mutter nicht nach Afrika abgeschoben wird, rüttelt die Politik auf. Nach unserem Bericht fordern Justizminister Herbert Mertin (FDP) und CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach, Asylmissbrauch mit Scheinvaterschaften zu bekämpfen.
Der in Berlin lebende Togoer ist wegen seines dauerhaften Bleiberechts für Asylbewerberinnen interessant: Seine Kinder erhalten automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Der verheiratete Sozialhilfeempfänger hat bereits 18 Vaterschaften in ganz Deutschland anerkannt. Jetzt gibt ihn auch eine Afrikanerin im Westerwald als Vater ihres Babys an, um in Deutschland sicher zu sein.
Justizminister Herbert Mertin (FDP) fordert das Recht für Behörden (Jugend oder Ausländeramt), im Zweifel eine Vaterschaft anfechten zu können. "Wenn Männer gegen Geld und zum Schein Vaterschaften anerkennen, missbrauchen sie den Sozialstaat und umgehen das Ausländerrecht." Dabei will er "nicht tatenlos zusehen". Pro Jahr kaufen sich schätzungsweise 1700 Frauen von zumeist mittellosen Männern mit bis zu 5000 Euro die Anerkennung der Vaterschaft. Mit ihr sind sie vor Abschiebung sicher, haben Anspruch auf Sozialhilfeleistungen und den Nachzug von Angehörigen. Mertin hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) jetzt aufgefordert, "endlich" eine Gesetzeslücke zu schließen. Das fordern seit langem Innen- und Justizminister der Länder. Mit dem Kindschaftsreformgesetz von 1998 kann ein Mann eine Vaterschaft eines Kindes anerkennen, das nicht von ihm stammt. Missbrauchsmöglichkeiten sind damals "übersehen worden", so Mertin.
Der Vize-Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, hält es "am sinnvollsten", Staatsanwaltschaften die Möglichkeiten zu geben, eine Vaterschaft durch eine DNA-Analyse überprüfen zu lassen. Denn der Fall, über den unsere Zeitung berichtet hat, "ist zwar ein besonders krasser, aber kein Einzelfall", so Bosbach.
Auch die Staatsanwaltschaft Koblenz reagiert: Sie hat die Ausländerakte der Afrikanerin bei der Kreisverwaltung in Montabaur angefordert. Sie prüft, ob ein Urkundendelikt vorliegt. Es könnte mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Quelle:
Rhein Zeitung online, 10.03.2006
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