Sie befinden sich hier: Startseite -> Zuwanderung u.a. -> Sachstand 05.03.2006

Kernfrage Zuzugsalter - 18 oder 21?

Mit seinem Plan, das Ausländerrecht in einigen Punkten zu verschärfen, ist Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bei der SPD-Fraktion auf Widerstand gestoßen. "Die SPD-Fraktion hat in den letzten Wochen sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, daß einige Punkte nicht auf unsere Zustimmung stoßen", sagte der Vorsitzende des Bundestags-Innenauschusses Sebastian Edathy am Freitag dem Abendblatt. "Das ist unter anderem die Anhebung des Nachzugsalters auf 21 Jahre und der Nachweis von Deutschkenntnissen beim Ehegattennachzug."

In einem Gesetzentwurf des Innenministeriums, der derzeit in den anderen Ressorts abgestimmt wird, ist unter anderem vorgesehen, das Nachzugsalter für ausländische Ehegatten auf 21 Jahre hinaufzusetzen. Außerdem sollen die Ehepartner sich auf einfache Art mündlich auf deutsch verständigen können. Damit sollen Zwangsehen, bei denen die Frauen oft noch sehr jung sind, verhindert werden. "Das ist schon problematisch, weil wir nicht flächendeckend auf dem Globus Sprachkurse anbieten können", sagt Edathy.

Der SPD-Politiker hält aber vor allem die Altersbeschränkung für verfassungswidrig und sieht sich durch ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bestätigt. Nach Artikel 6 des Grundgesetzes steht danach die Ehe unter einem besonderen Schutz. Die Bekämpfung der Zwangsheirat sei zwar ein berechtigtes Interesse der Bundesregierung, um die Nachzugsmöglichkeit zu beschränken. Doch ein 18 Jahre alter volljähriger Ehepartner müßte dann drei Jahre auf den Nachzug warten, was wiederum unverhältnismäßig sei. Edathy hat einen Vorschlag, den er für konsensfähig hält: "Ein vernünftiger Weg wäre zu sagen, das Nachzugsalter wird auf 18 Jahre angehoben, Ehegatten dürfen bei vorhandenen Sprachkenntnissen nach einem Jahr Wartezeit einreisen. Auch da sollte es Ausnahmen geben, wenn jemand in einem Land wohnt, wo es objektiv nicht möglich ist, deutsch zu lernen." Die CDU steht bisher auf dem Standpunkt, daß 21 Jahre verfassungsgemäß ist, weil nicht die Eheschließung selbst, sondern nur der Grund der Zuwanderung beschränkt wird.

Doch diese Änderungen sind nicht die einzigen, an denen in der Ausländerpolitik derzeit gearbeitet wird. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, suchen SPD und CDU auch nach neuen Lösungen für die etwa 150 000 geduldeten Flüchtlinge sowie für eine erleichterte Zuwanderung von Hochqualifizierten. Deren Zuzug, der eigentlich für schlechtbesetzte Spitzenjobs gefördert werden sollte, hat mit Einführung des Zuwanderungsgesetzes im Gegensatz zu der davor geltenen Greencard-Regelung abgenommen. 2005 erhielten mit dem Gesetz nur 900 Spitzenkräfte eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. 2000 bis 2004 wurden hingegen ingesamt mehr als 13 000 Green Cards vergeben.

Für Edathy liegt das auch daran, daß Länder wie die USA oder Großbritannien schon sprachlich attraktiver für Spitzenkräfte sind. "Deutschland gilt auch nicht als besonders weltoffen", sagt er. Zudem könnten Berichte über Rechtsextremisten abschreckend wirken. Eine Arbeitsgruppe der Koalition arbeitet daran, die Zuwanderungsbedingungen für die Spezialisten zu entbürokratisieren.

Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte der "Welt": "Damit mehr Höchstqualifizierte nach Deutschland kommen, brauchen wir eine automatische Arbeitserlaubnis für Ehegatten und Familienangehörige." Zudem nannte er die Option auf ein dauerhaftes Bleiberecht und spätere Einbürgerung.

Nachdem Union und SPD damals noch als parlamentarische Gegner jahrelang über der Zuwanderungsgesetz gestritten haben, ist Edathy zuversichtlich, daß es in der großen Koalition eher eine Einigung geben kann. "Es werden keine einfachen Gespräche, aber bei gutem Willen bin ich zuversichtlich", sagt er.

Von Maike Röttger, Hamburg

 

Quelle: Externer Link Hamburger Abendblatt, 05.03.2006

 

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