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Brüssel - Das Europaparlament will gegen die von den EU-Innenministern grundsätzlich beschlossene Liste sicherer Herkunftsländer von Asylbewerbern vor dem EU-Gerichtshof klagen. Eine entsprechende Entscheidung traf der Rechtsausschuss des EU-Parlaments, wie die sozialdemokratische Fraktion am Freitag in Brüssel mitteilte. Die EU-Abgeordneten hatten bisher vergeblich ein Mitspracherecht bei der Erstellung der Liste verlangt.
"Das Parlament lässt sich nicht in seinen Rechten beschneiden. Die Vorstellung, uns die in den Europäischen Verträgen zugesicherte Mitentscheidung bei der Festlegung der Liste sicherer Herkunftsländer vorenthalten zu können, war von Anfang an abwegig", erklärte SPÖ-Delegationsleiterin Maria Berger, die Koordinatorin der Sozialdemokraten im Rechtsausschuss ist. "Die Innenminister haben das Parlament in dieser Frage nie wirklich ernst genommen. Das war ein eindeutiger Fehler - Europa muss seinen Verpflichtungen zum Schutze der Flüchtlinge nachkommen", betonte ihr deutscher Fraktionskollege Wolfgang Kreissl-Dörfler.
Nach der im Dezember beschlossenen EU-Asylverfahrensrichtlinie dürfen Asylbewerber aus einem "sicheren Herkunftsland" im Schnellverfahren an der Grenze zurückgewiesen werden. "Die Liste sicherer Herkunftsländer kann für den einzelnen Asylbewerber daher gravierende Auswirkungen haben", warnten die sozialdemokratischen Abgeordneten. "Nun wird das Gericht entscheiden müssen, ob die ernsten Bedenken des Parlaments einfach übergangen werden könne", sagte Kreissl-Dörfler.
Bisher haben sich die EU-Innenminister nur auf die Erstellung einer Liste sicherer Herkunfts- und Drittstaaten geeinigt, nicht jedoch auf konkrete Länder. Die österreichische EU-Ratsvorsitzende Liese Prokop (V) will eine Entscheidung der EU-Innenminister über die Liste bis April herbeiführen. Nach Angaben von Diplomaten sollen nach einem aktuellen Vorschlag der EU-Kommission Benin, Botswana, Kapverde, Chile, Costa Rica, Ghana, Mali, Mauritius, Senegal und Urugay als sicher eingestuft werden.
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Quelle:
Der Standard, 25.02.2006
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