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Zusammenfassung des

Ausländerrechtlichen Begleitkonzept zur FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006

Das Bundesministerium des Innern hat als Teil der Vorbereitungen für die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006 und in Ergänzung des Visumkonzepts des Auswärtigen Amtes und zum Nationalen Sicherheitskonzept ein ausländerrechtliche Begleitkonzept erstellt. Während das Visumkonzept Fragen der Visumerteilung durch die deutschen Auslandsvertretungen regelt, hat das ausländerrechtliche Begleitkonzept die Funktion, Informationen und Leitlinien für die rechtliche und organisatorische Begleitung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006 zu vermitteln. Es richtet sich dabei sowohl an die mit der Ausführung des Ausländerrechts zuständigen Stellen – vor allem die Grenz- und Ausländerbehörden – als auch an das Nationale Organisationskomitee.

Das Konzept ist zwischen den Innenministerien des Bundes und der Länder und mit dem Organisationskomitee für die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006 abgestimmt. Eine erste Fassung des Begleitkonzepts wurde bereits zum FIFA Confederations Cup 2005 umgesetzt und es konnten – so das Urteil der Behörden von Bund und Ländern – damit positive Effekte erzielt werden.

Das Konzept hält für den Vollzug des Ausländerrechts folgende Leitlinien fest:

Quelle: bmi.bund.de, 22.02.2006Az. M I 3 – 125 200 / 9

 

 

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