Sie befinden sich hier: Startseite -> Zuwanderung u.a. -> Sachstand 19.02.2006
Die Einführung einer bundeseinheitlichen Regelung zu einem Leitfaden für einbürgerungswillige Muslime ist nicht vorgesehen, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/614) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/485).
Die Regierung bekräftigt jedoch ihre Auffassung, dass Fragen zu den Voraussetzungen im Rahmen einer möglichen Einbürgerung notwendig und zulässig seien. Es sei vorgesehen, mit den einzelnen Ländern Gespräche darüber zu führen.
Die Abgeordneten hatten wissen wollen, ob die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder diskutiert hätten, wie das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung in der Verwaltungspraxis umgesetzt werden solle und ob die Regierung Stellung dazu bezogen habe.
Dazu erklärt die Regierung, sie habe an Planungen des Landesinnenministeriums von Baden-Württemberg nicht teilgenommen. Die dort aufgrund des Fragekatalogs erhobenen Daten würden weder in bundeseinheitlich geführten Ausländerdateien noch im Ausländerzentralregister gespeichert.
Dies könnte Sie interessieren:
Quelle:
hib - Heute im Bundestag 051, 17.02.2006
![]()