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Bei ihrer Heirat in der Türkei hat Yasemin Aydin eine Art Kulturschock erlebt. "Vor dem Jawort führte mich die Standesbeamtin in einen Nebenraum und sagte mir, ich müsste nicht heiraten, wenn ich nicht wollte", sagt die türkische Friseurin aus Hannover. Sie wollte aber nicht durch den Nebenausgang ins Frauenhaus fliehen. "Wir sind doch extra zur Heirat in die Türkei geflogen." Nachfragen wie diese sind in der Türkei nicht selbstverständlich. Und vielleicht müssen sie auch in Deutschland erst zur Regel werden, wenn Zwangsehen verhindert werden sollen.
Der Bundesrat sagt der Zwangsehe, von der meist Frauen aus muslimischen Ländern betroffen sind, jetzt aber immerhin einen schärfen Kampf an: Wer einen anderen mit Gewalt oder durch Drohung zur Ehe nötigt, soll künftig mit einem Freiheitsentzug zwischen sechs Monaten und zehn Jahren bestraft werden. So sieht es ein Gesetz vor, das die Länderkammer am Freitag beschlossen hat. Bereits 2005 war die Höchststrafe auf fünf Jahre Haft heraufgesetzt worden. Nach dem Willen des Bundesrats sollen die Opfer die Ehe noch bis zu drei Jahre nach der Heirat aufheben lassen können. Beseitigt werden darüber hinaus Nachteile beim Unterhalts- und Erbrecht. Bislang sind die Opfer bei einer Eheaufhebung finanziell schlechter gestellt als bei einer Scheidung.
„Ich möchte den Unrechtscharakter von Zwangsverheiratungen klar und eindeutig herausstellen", begründete Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) das von ihm eingebrachte Gesetz,. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irmingard Schewe-Gerigk, erinnerte an die Grünen-Forderung, nichtdeutsche Opfer von Zwangsehen vor einer Abschiebung zu schützen. "Sonst wagen die Frauen nicht, sich zur Wehr zu setzen", sagte die Grünen-Bundestagsabgeordnete Silke Stokar. "Ohne einen sicheren Aufenthaltstitel entfaltet dieser Gesetzentwurf nur Aktionismus, der den betroffenen Frauen wenig hilft."
Daniel Alexander Schacht, Hannover
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Quelle: Göttinger Tageblatt, 11.02.2006
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