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Auslieferung in EU-Staaten soll schneller gehen.

Deutsche erhalten aber mehr Einspruchsmöglichkeiten

Sigrid Averesch

BERLIN. Die Bundesregierung will die Auslieferung von Deutschen künftig streng handhaben. Das Kabinett billigte am Mittwoch den Gesetzentwurf über den EU-Haftbefehl, mit dem die Auslieferung von Tatverdächtigen in EU-Staaten vereinheitlicht werden soll. Dabei ist vorgesehen, die Verfahren zu verkürzen. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt werden. Es hatte das erste Gesetz für nichtig erklärt, weil Deutsche nicht genügend geschützt worden seien.

Generell sollen Auslieferungen nur bei Straftaten mit einer Mindeststrafe von einem Jahr erfolgen. Im Gegensatz zum früheren Gesetz wird die Entscheidung zur Auslieferung nicht nur gerichtlich überprüfbar sein, sondern auch durch ein Prüfverfahren ergänzt. Deutsche können zudem nur dann ausgeliefert werden, wenn die ihnen vorgeworfene Tat keinen maßgeblichen Bezug zum Inland aufweist, die Tat in dem Land geschah, das das Auslieferungsersuchen gestellt hat, und die Tat in beiden Staaten strafbar ist. Demnach würde ein Deutscher, der in Frankreich einen Franzosen beraubt, ausgeliefert, nicht aber ein Deutscher, der in seiner Wohnung in Deutschland über das Internet Betrügereien begeht.

Kritik kam vom Deutsche Anwaltverein (DAV). "Der Gesetzentwurf ist enttäuschend", sagte Michael Rosenthal, Mitglied des DAV-Strafrechtsausschusses, dieser Zeitung. Es sei versäumt worden, konkret abgrenzbare Tatbestände zu schaffen. Die Vorgaben seien nur abgeschrieben worden. "Wenn dies so bleibt, wird das Gesetz wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landen", sagte er. Rosenthal kritisierte, das Prüfverfahren sei zu zeitraubend. "Das wird nicht zu zügigeren Auslieferungen führen."

Quelle: Externer Link Berliner Zeitung, 26.01.2006

 

 

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