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Das Verbot ausländischer Sprachen an einer Berliner Realschule findet in anderen Bundesländern keine Nachahmer. Das sächsische Kultusministerium bezeichnete die Verpflichtung zum Deutsch Sprechen am Dienstag zwar wegen des hohen Ausländeranteils in Berlin als nachvollziehbar. In Sachsen sei eine solche Anweisung aber wegen der ganz anderen Zusammensetzung der Bevölkerung nicht notwendig. Das bayerische Kultusministerium kritisierte die Regelung der Berliner Schule als Einschränkung der Persönlichkeitsentfaltung.
Die Berliner Herbert-Hoover-Realschule, bei der die Quote von Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache bei mehr als 90 Prozent liegt, verpflichtet ihre Schüler, auf dem Schulhof und bei Schulveranstaltungen nur Deutsch zu sprechen.
Der Beschluss war bereits im vergangenen März gefasst worden. Nachdem am Wochenende darüber berichtet worden war, war Empörung laut geworden. Während Berliner Türken und auch die Linkspartei.PDS im Berliner Abgeordnetenhaus das Verbot verurteilten, begrüßten Bildungssenator Klaus Böger (SPD) und der Deutsche Lehrerverband die Maßnahme ausdrücklich.
Das bayerische Kultusministerium kritisierte dagegen das Verbot ausländischer Sprachen auf dem Schulgelände. Die Behörden begrüßten es zwar, wenn Schüler mit Migrationshintergrund auch in den Pausen die Gelegenheit nutzten, die deutsche Sprache anzuwenden: "Aber vorzuschreiben, dass nur noch Deutsch gesprochen wird, ist sehr stark mit Fragezeichen zu versehen." Auch das Schulministerium in Nordrhein-Westfalen erklärte, eine Anweisung, nach der auf Schulhöfen nur Deutsch gesprochen werden dürfe, sei "nicht im Sinne der Landesregierung".
Es gebe bessere Wege zur Integration ausländischer Schüler, "beispielsweise die vorschulische Sprachförderung". Es habe in der Vergangenheit einige Schulen in Ostwestfalen gegeben, die über eine Deutschpflicht nachgedacht hätten. Diesen sei aber geraten worden, das nicht umzusetzen. Zwtl: "Kein Thema".
In Rheinland-Pfalz ist nach Angaben des Bildungsministeriums landesweit keine Schule bekannt, die ein Verbot ausländischer Sprachen auf dem Schulhof angeordnet hat. Dass im Unterricht Deutsch gesprochen werde, stehe auf einem anderen Blatt, sagte Pressesprecher Wolf-Jürgen Karle. Es gebe auch keine Überlegungen der Schulbehörden, alle Schulen in Rheinland-Pfalz anzuweisen, dass auf den Pausenhöfen nur noch Deutsch geredet werden dürfe: "Verbote und Zwangsmaßnahmen sind kein geeignetes Mittel für die Sprachförderung."
Das Kultusministerium in Baden-Württemberg erklärte, man habe zu diesem Thema keine Überlegungen angestellt. In den zuständigen Ministerien in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern hieß es, dies sei wegen des geringen Ausländeranteils im Land "kein Thema". Die Flüchtlingsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer, begrüßte die Deutschpflicht an der Berliner Schule.
"Spracherwerb findet nicht allein im Unterricht statt", erklärte die CDU-Politikerin. "Gerade an Schulen mit einem hohen Anteil von Migrantenkindern ist diese Selbstverpflichtung angemessen, um das sprachliche Lernumfeld zu erweitern und Deutsch im Alltag der Schülerinnen und Schüler stärker zu verankern." Die Akzeptanz bei Schülern und Eltern zeige, dass ein richtiger Weg beschritten werde. "Es würde mich freuen, wenn dieses Beispiel Schule macht", sagte Böhmer.
Mit Material von AP
Quelle:
ZDFheute.de, 24.01.2006
Zur Diskussion um die Deutschpflicht an einer Berliner Schule erklärt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer:
"Spracherwerb findet nicht allein im Unterricht statt. Der Beschluss von Berliner Schulen, Deutsch auf dem gesamten Schulgelände vorzuschreiben, ist daher eine begrüßenswerte Maßnahme, die meine Unterstützung findet. Gerade an Schulen mit einem hohen Anteil von Migrantenkindern ist diese Selbstverpflichtung angemessen, um das sprachliche Lernumfeld zu erweitern und Deutsch im Alltag der Schülerinnen und Schüler stärker zu verankern. Ja zu Deutsch im gesamten schulischen Leben heißt auch Ja zur Integration. Gute Deutschkenntnisse sind nicht nur eine Grundvoraussetzung für die Verständigung von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlicher Familiensprache untereinander; sie stellen auch eine bessere Bildung sicher. Das hier ein richtiger Weg beschritten wird, zeigt die Akzeptanz dieser Regelung bei den Schülerinnen und Schülern wie bei den Eltern. Es würde mich freuen, wenn dieses Bespiel Schule macht."
Quelle:
www.integrationsbeauftragte.de, 24.01.2006
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