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(rb) Hannover. Bund und Land wollen die von der EU geforderte Umsetzung von elf Richtlinien mit aufenthalts- und asylverfahrensrechtlichen Regelungen in nationales Recht dafür nutzen, weitere Änderungen am Zuwanderungsrecht durchzusetzen.
Zum Teil geht es dabei um Regelungen, die sich seit der Verabschiedung rot-grünen des Zuwanderungsgesetzes als korrekturbedürftig erwiesen haben.
Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann freut sich darüber, dass Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble - anders als sein Amtsvorgänger Otto Schily - die Länder so frühzeitig mit einbezieht, und auch darüber, dass der Bund einige Vorschläge Niedersachsens in das Regelwerk mit aufnehmen will. Dazu zählt u.a., beim Nachzug eines ausländischen Ehepartners das Mindestalter für beide Ehepartner auf 21 Jahre zu erhöhen und von beiden Deutschkenntnisse zu verlangen; damit sollen vor allem Zwangsehen bekämpft werden. Bei der Einbürgerung soll es zwar keinen Eid oder ein Gelöbnis geben, wie von Niedersachsengewünscht, aber immerhin eine "Feierliche Erklärung", die Schünemann nun mittragen will. Ebenfalls auf eine Initiative Niedersachsens geht zurück, die Hürden für die Einreise und den Aufenthalt von Personen mit selbstständiger Tätigkeit zu senken. Bislang war Bedingung, dass eine Investitionssumme von einer Million Euro und die Schaffung von zehn Arbeitsplätzen garantiert wird.
Niedersachsen bringt in die Beratung der Gesetzesnovelle weitere acht Punkte mit ein. Dazu zählt das durchaus umstrittene Bleibe- und Wiederkehrrecht von integrierten Jugendlichen, das Schünemann auch auf Jugendliche mit einem geduldeten Aufenthalt ausdehnen will. Zudem möchte er eine "Warndatei" einrichten, die Informationen über Personen und Institutionen speichert, die sich am Missbrauch von Einreisevisa beteiligt haben.
Bekämpfen will der Minister auch Scheinvaterschaften, das heißt die Anerkennung einer Vaterschaft ausschließlich zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis, gegen die es bislang keinerlei juristische Mittel gab.
Erneut bemüht sich Schünemann, die Anforderungen an die Deutschkenntnisse von Personen, die sich einbürgern lassen wollen, deutlich zu erhöhen und diesen Personenkreis zu einem Staatsbürgerkurs zu verpflichten.
Einen Fragenkatalog wie in Baden-Württemberg will der Minister aber in Niedersachsen nicht einführen. Jungen Migranten sollen zudem statt bislang 600 Stunden insgesamt 900 Stunden Deutschunterricht bekommen - weiterhin auf Kosten des Bundes. Verschärfen will er zudem die Bedingungen bei der Einbürgerung von Personen mit Vorstrafen. Die Grenze, die Niedersachsen nicht überschreiten möchte, liegt bei 90 Tagessätzen und drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, wobei nicht getilgte Strafen zusammengerechnet werden sollen. Schließlich sollen die staatlichen Leistungen für Asylbewerber nach drei Jahren nicht auf Sozialhilfeniveau angehoben werden. Wenn Asylverfahren künftig auf drei Jahre begrenzt werden, stelle sich diese Frage gar nicht mehr, meint Schünemann.
Quelle: rb Rundblick NORD-Report | Drei Quellen-Verlag GmbH, 17.01.2006
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