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Irakischer Terrorist in München verurteilt

Sieben Jahre für Mitgliedschaft in Ansar el Islam

Im ersten deutschen Prozess wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorgruppe ist ein Iraker zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München verurteilte den 33-jährigen Lokman M. als "einen der führenden Köpfe" der irakischen Organisationen Ansar al Islam und Ansar al Sunna.

Für Anschläge im Irak habe er in Deutschland so genannte Gotteskrieger rekrutiert sowie Geld und Material beschafft. Zugleich habe er als gewerbsmäßiger Schleuser Iraker nach Europa gebracht und damit "gut verdient", stellte das Gericht fest.

Umfassendes Geständnis

Mit dem Urteil folgte der Senat dem Strafantrag der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung, die eine mildere Strafe gefordert hatte, kündigte zwar Revision an. Anwalt Rolf Grabow fügte aber hinzu: "Ich denke, mein Mandant kann mit diesem Urteil leben." Der Pilotprozess wurde international beachtet.

Lokman hatte gegen Ende des acht Monate langen Prozesses ein umfassendes Geständnis abgelegt und in seinem Schlusswort zur Abkehr von Selbstmordanschlägen aufgerufen. "Das lässt auf Einsicht und einen Sinneswandel schließen", sagte der Senatsvorsitzende Bernd von Heintschel-Heinegg. Aber von Anfang 2002 bis zu seiner Verhaftung in München im Dezember 2003 habe er in herausgehobener Position für Ansar al Islam und Ansar al Sunna gearbeitet: "Faktisch war er ein Emir von Ansar in Deutschland", sagte der Richter.

Schmuggler und Kämpfer

Lokman habe als Schmuggler und kurdisch - islamischer Kämpfer im Nordirak gelebt, bis er im März 2000 als Asylbewerber nach München kam. Hier habe er sich Ansar al Islam angeschlossen, um "als guter Moslem" im bewaffneten "Dschihad gegen die Ungläubigen" zu kämpfen.


Paragraf 129 b

Nach dem neuen Strafgesetz-Paragrafen 129 b können Mitglieder und Unterstützer einer ausländischen terroristischen Vereinigung auch in Deutschland vor Gericht gestellt werden. Der neue Straftatbestand war Teil des Sicherheitspakets I, das die Bundesregierung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 auflegte. Die Regelung ist seit dem 1. September 2002 in Kraft. Zuvor konnten nur Mitglieder krimineller und terroristischer Vereinigungen im Inland belangt werden.

Das neue Recht gilt für Terrorgruppen innerhalb der Europäischen Union ohne Einschränkung. Beteiligungen an außereuropäischen gewalttätigen Vereinigungen kann der Generalbundesanwalt aber nur verfolgen, wenn das Bundesjustizministerium zustimmt. Damit soll verhindert werden, dass der neue Paragraf Unterstützer von Freiheitsbewegungen trifft.


Ansar al Islam, die sich nach dem Anschluss anderer Gruppen Ansar al Sunna nannte, habe im Irak mehrere hundert Überfälle und Selbstmordanschläge mit weit mehr als 1000 Toten verübt - darunter auch ein Attentat auf das Internationale Rote Kreuz in Bagdad. Ansar wolle nicht nur die US-Truppen vertreiben, sondern einen islamischen Gottesstaat nach dem Vorbild der Taliban in Afghanistan errichten.

Lokman habe für sie in Deutschland mindestens acht so genannte Gotteskrieger rekrutiert und deren Ausreise in den Irak organisiert. Manche habe er "zur Teilnahme am Dschihad überredet". Einer seiner Mitbewohner in München sei bei einem Selbstmordanschlag auf Polizisten in Kirkuk ums Leben gekommen. Außerdem habe Lokman Geld für Ansar eingesammelt und in den Irak transferiert, Funkgeräte und eine Sendeanlage beschafft und Ansar-Führer mit falschen Reisepässen versorgt.

Für europäische Islamisten-Datei

Lokman sei daneben Teil eines Schleusernetzwerks gewesen, das Iraker für rund 2000 Dollar nach Deutschland und in andere europäische Länder brachte. Die Beteiligung an sechs Transporten nach München sei ihm direkt nachgewiesen. Kurz vor seiner Verhaftung im Dezember 2003 in München habe er seine Rückkehr in den Irak geplant, um "als Kommandeur eines Regiments" selbst im Dschihad zu kämpfen.

Im Prozess waren über 550 abgehörte Telefongespräche, E-Mails und Erklärungen von Ansar verlesen sowie Zeugen aus dem Irak, Italien und Norwegen vernommen worden. Das "Terror-Netzwerk der Dschihadisten" sei eine der größten Herausforderungen für die Justiz, sagte Heintschel-Heinegg. Er forderte eine engere Zusammenarbeit von Bundes- und Staatsanwaltschaften sowie eine europaweite Islamisten-Datei für die Justiz.

Mit Material von dpa, REUTERS

Quelle: Externer Link ZDFheute.de, 12.01.2006

 

 

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