Sie befinden sich hier: Startseite -> Zuwanderung u.a. -> Sachstand 01.01.2006
Schilys Prestigeprojekt
Am 1. Januar 2005, also vor einem Jahr, trat das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft. Ex-Innenminister Otto Schily (SPD) wollte das "modernste Zuwanderungsrecht Europas" schaffen. Doch was ist daraus geworden? Christian Rath befragte den Migrationsexperten Klaus Barwig von der Akademie der katholischen Diözese Rottenburg-Stuttgart.
Wieviele hochqualifizierte Ausländer sind im letzten Jahr nach Deutschland gekommen?
Barwig: Es waren nur rund 900 Personen. In den Jahren davor kamen deutlich mehr Hochqualifizierte nach Deutschland. Das Zuwanderungsgesetz hat Deutschland also offensichtlich im Wettbewerb um die besten Köpfe nicht attraktiver gemacht.
Warum nicht?
Barwig: Qualifizierte Zuwanderer achten genau darauf, wo sie willkommen sind. In Deutschland hatten sie diese Offenheit wohl nicht gespürt. Außerdem haben sich auch die ökonomischen Rahmenbedingungen geändert. Als die Süssmuth-Kommission 2001 feststellte, dass Deutschland eine geregelte Zuwanderung braucht, hatte gerade der New Economy-Boom stattgefunden. Per Greencard wurden damals Computer-Spezialisten ins Land geholt. Dann kam die Wirtschaftskrise und der akute Zuwanderungsbedarf der Wirtschaft sank rapide.
Warum hielt Otto Schily dennoch an dem Gesetz fest?
Barwig: Vermutlich wollte er sich selbst ein Denkmal setzen. Allerdings ging es bei der politischen Diskussion bald mehr um die Begrenzung von Zuwanderung und die Ausweisung gefährlicher Ausländer, als um gute Startbedingungen für Neuankömmlinge.
Wurde das Ausländerrecht wenigstens einfacher?
Barwig: Leider nein. Scheinbar gibt es zwar nur noch zwei Aufenthaltstitel, einen befristeten und einen unbefristeten. Aber je nach Zweck des Aufenthalts sind damit unterschiedliche Rechte verbunden. Faktisch gibt es deshalb heute mehr als 40 verschiedene Aufenthaltstitel.
Also gar keine Vorteile?
Barwig: Doch. Es ist gut, dass ausländische Studenten nach dem Examen künftig in Deutschland bleiben können, wenn sie Arbeit finden. Dafür hätte man aber kein neues Gesetz benötigt. Eine Änderung der Anwerbestopp-Ausnahmeverordnung hätte genügt.
Bringt das neue Ausländerrecht nicht auch Fortschritte bei der Integration?
Barwig: Es verpflichtet einen - kleinen - Teil der Zuwanderer zu Sprachkursen, die der Staat anbieten muss. Doch die Einführung einer Pflicht für wenige könnte bei den anderen den Eindruck erwecken, sie bräuchten nichts zu tun.
Wer muss keine Sprachkurse besuchen?
Barwig: EU-Bürger können nicht zum Spracherwerb gezwungen werden. Und Türken sind den EU-Bürgern aufgrund eines Assoziationsabkommen teilweise gleichgestellt. Zusammen sind das schon zwei Drittel der Neuzuwanderer. Auch für die rund sieben Millionen bereits hier lebenden Ausländer gilt die Sprachkurs-Pflicht nicht.
Wie hätten Sie die Integration gefördert?
Barwig: Früher wurden bis zu 40 Prozent der Sprachkurs-Anträge abgelehnt, weil das Geld fehlte. Man hätte deshalb mehr auf Freiwilligkeit setzen können und sollen. Außerdem muss die Mehrheitsgesellschaft erkennen, dass auch sie ihren Teil zur Integration beitragen muss, zum Beispiel indem in den Schulen islamischer Religionsunterricht angeboten wird. Allerdings sollte dieser Unterricht in deutscher Sprache und deutscher Schulverantwortung stattfinden.
Was bringt das Zuwanderungsgesetz für Flüchtlinge?
Barwig: Seit 1993 gilt das Asylrecht im Grundgesetz immer dann nicht mehr, wenn jemand auf dem Landweg, also durch einen sicheren Drittstaat, nach Deutschland einreist. Deshalb werden die meisten Aslysuchenden nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) beurteilt. Das Zuwanderungsgesetz hat die Aufenthalts-Bedingungen für anerkannte GFK-Flüchtlinge verbessert. So bekommen sie nun schneller einen unbefristeten Aufenthaltsstatus. Gut ist außerdem, dass nicht-staatliche und geschlechtsspezifische Verfolgungen endlich im Gesetz als Asylgründe anerkannt wurden.
Wie hat sich die Situation der geduldeten Ausländer verändert?
Barwig: Knapp 200 000 Ausländer leben mit einer Duldung in Deutschland. Sie müssen eigentlich das Land verlassen, zum Beispiel weil ihr Asylantrag abgelehnt wurde, können aber nicht abgeschoben werden, etwa weil im Heimatland Bürgerkrieg herrscht oder weil sie ihren Pass vernichtet haben. Viele werden so schon länger als zehn Jahre geduldet und haben keine klare Lebensperspektive. Das Zuwanderungsgesetz wollte denjenigen, die Abschiebehindernisse nicht selbst verursacht haben, ein festes Aufenthaltsrecht geben. Das hat aber nicht geklappt, was jüngst auch bei der Innenministerkonferenz diskutiert wurde. Hier halte ich dringend eine Altfall-Regelung für erforderlich, denn überwiegend geht es hier um Familien, und die Kinder sind die Leidtragenden.
Quelle:
Maerkische_Allgemeine, 31.12.2005
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