Sie befinden sich hier: Startseite -> Zuwanderung u.a. -> Sachstand 12/2005

Überflüssiges Gerede über das Zuwanderungsgesetz

Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD

Zu den Forderungen des bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber und des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann, das Zuwanderungsgesetz zu verschärfen, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Fritz Rudolf Körper:

In der nachrichtenärmeren Zeit melden sich zwei Landespolitiker von CDU/CSU zu Wort und fordern die Verschärfung des Zuwanderungsgesetzes, das am 1. Januar 2006 ein Jahr in Kraft sein wird. Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber meint, Zuwanderer könnten keinen eigenen Beitrag zur Integration leisten und gleichzeitig "von unserem Staat Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II" beziehen, der niedersächsische Innenminister Schünemann will so genannten Hasspredigern elektronische Fußfesseln anlegen lassen.

Der bayerische Ministerpräsident hat bei seiner Forderung übersehen, dass es bereits Sanktionsmöglichkeiten gibt, wenn Zuwanderer die Integrationskurse verweigern. Staatliche Unterstützungsleistungen können dann nämlich gekürzt werden. Und der niedersächsische Innenminister übersieht, dass im Kompromiss um das Zuwanderungsgesetz bereits zahlreiche Maßnahmen gegen so genannte Hassprediger eingeführt wurden. So können beispielsweise Meldeauflagen, Umzug in einen anderen Wohnort oder ein Handy-Verbot erteilt werden.

SPD und CDU/CSU haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das Zuwanderungsgesetz zu evaluieren. Dabei wird sich herausstellen, ob es noch Regelungsbedarf gibt und ob das geltende Recht auch ausgeschöpft wurde. Diese Evaluation muss abgewartet werden, bevor neue Forderungen erhoben werden.

Quelle: Externer Link SPD-Bundestagsfraktion, 28.12.2005

 

 

[ Inhaltsverzeichnis ]

bobby proved