Sie befinden sich hier: Startseite -> Zuwanderung u.a. -> Sachstand 22.12.2005
Die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) schweigt weiterhin zur Frage, weshalb sie über das Aufenthaltsrecht der in Rüschlikon lebenden Roma-Familie nach zwei Jahren noch keinen Entscheid gefällt hat. Da der Vater und drei der Kinder mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, hätte das Dossier Priorität und sorgt die Verzögerung für Ärger und politischen Druck.
Ein genereller Missstand herrscht bei der ARK nicht. In den Jahren 2001 bis 2004 hat sie drei Viertel aller Verfahren innert dreier Monate erledigt, und die Pendenzen vermindern sich. Der Fall, über den die Beschwerdeinstanz zu entscheiden hat, ist auch nicht grundsätzlich neu - allerdings aber weniger einfach, als es scheinen mag. Welches sind die rechtlichen Kriterien? Unbestritten ist, dass die Familie aus Kosovo kein eigentliches Asyl erhalten kann. Zur Diskussion steht, ob sie weiterhin vorläufig aufzunehmen oder in die Heimat zurückzuschicken sei.
Die ARK hat mehrmals, unter anderem in einem publizierten Urteil vom Februar dieses Jahres, festgehalten, dass für Roma und Angehörige ähnlicher Minderheiten in Kosovo eine Rückkehr grundsätzlich nicht zumutbar sei, ausser wenn eine besondere Verbundenheit mit der albanischen Mehrheitsbevölkerung oder ein auch unter dem Aspekt der Sicherheit tragfähiges familiäres Netz bestehe. Im Einzelfall können also konkrete Abklärungen vor Ort erforderlich sein. Ob der Vollzug der Wegweisung zumutbar ist oder nicht, spielt nach Gesetz aber keine Rolle, wenn der betroffene Ausländer «die öffentliche Sicherheit und Ordnung verletzt hat oder in schwerwiegender Weise gefährdet». Dies kann laut früheren Rekursentscheiden bereits der Fall sein, wenn wegen gravierender Tätlichkeiten bedingte Gefängnisstrafen verhängt worden sind oder Verfahren laufen. Ist eine Ausschaffung aber nicht nur unzumutbar, sondern unzulässig, geht der Schutz auch bei Delinquenten vor. Dies könnte etwa dann gegeben sein, wenn die Gefahr von Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung besteht, auch wenn solche Übergriffe seitens privater Täter drohen, wie es sie in Kosovo gibt.
Die Lage der Minderheiten in Kosovo hat sich nach scheinbarer Beruhigung mit den Gewaltausbrüchen im Frühling 2004 verschlechtert und ist weiterhin labil. Ferner schaffen die Roma, um deren Schicksal es jetzt geht, durch ihr Verhalten laufend neue Fakten. Die Asylrekurskommission will vermutlich vermeiden, einen Entscheid - mit Präjudizwirkung - zu fällen, der schon bald überholt sein könnte. Als richterliches Organ kann sie weniger riskieren als ein politisches. Dennoch findet die Verfahrensdauer kein Verständnis. Die Unabhängigkeit, woran der ARK so viel liegt, liesse es sicher zu, wenigstens über den Stand der Dinge zu informieren, statt die Betroffenen und die Gemeindebehörden in völliger Ungewissheit zu lassen, falsche Erwartungen zu wecken und politischen Hardlinern Munition zu liefern.
Quelle:
NZZ Online, , 21.12.2005
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