Sie befinden sich hier: Startseite -> Zuwanderung u.a. -> Sachstand 20.12.2005
Inneres/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/WOL) Mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltgesetzes (16/218) will die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen den Zustand der so genannten "Kettenduldung" für Asylbewerber lösen.
Dem Entwurf zufolge sollen die Ausländerbehörden Ausländerinnen und Ausländern, die sich beim Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig oder geduldet im Bundesgebiet aufhalten, eine Aufenthaltserlaubnis erteilen.
In der Vorlage wird ausgeführt, dass seit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes über 200.000 Menschen als Geduldete in Deutschland leben, davon 150.000 bereits länger als fünf Jahre. Die Kinder aus Familien der Betroffenen seien häufig in Deutschland geboren und aufgewachsen, gleichwohl seien die Betroffenen selbst noch immer von Abschiebung bedroht.
Dargelegt wird im Gesetzentwurf auch, dass durch die vorgeschlagene Lösung keine Kosten verursacht würden. Vielmehr sei im Gegenteil mit einer Einsparung öffentlicher Mittel zu rechnen, weil durch eine solche Regelung mit einem reduzierten Aufkommen von gerichtlichen Widerspruchsverfahren zu rechnen sei. Zudem werde mit der Erteilung eines rechtmäßigen Aufenthaltsstatus auch der Arbeitsmarktzugang für die Betroffenen erleichtert. Dies führe zu einer Reduzierung von sozialen Transferleistungen.
Quelle:
www.bundestag.de, 19.12.2005
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