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Integration

Kein Bleiberecht

Trotz der Appelle von vielen Seiten haben sich die Innenminister der Länder nicht auf ein Bleiberecht für seit langem in Deutschland lebende Flüchtlinge geeinigt

Etwa 200.000 Menschen, die aus politischen Gründen aus ihren Heimatländern geflohen sind und zumeist seit Jahren in Deutschland leben, erhalten auch in Zukunft kein längerfristiges Aufenthaltsrecht und keine Arbeitserlaubnis. Die Innenminister der Länder konnten sich bei ihrer bis Freitag andauernden Konferenz nicht auf ein Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge einigen. Zunächst sollten noch die Auswirkungen des seit Jahresbeginn geltenden Zuwanderungsgesetzes geprüft werden, sagte der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) am Freitag in Karlsruhe.

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) machte deutlich, dass die unionsgeführten Länder - wenn auch mit »gewissen Nuancierungen« - eine generelle Altfallregelung einhellig ablehnten, also einer Besserstellung für Menschen, die ab einem bestimmten Stichtag in Deutschland leben. Flüchtlinge, die nicht als Asylbewerber anerkannt werden, müssen Deutschland wieder verlassen, wenn sich die Situation in ihren Heimatländern verbessert hat. Problematisch ist dies vor allem für Kinder und Jugendliche, die in Deutschland aufgewachsen und gut integriert sind. Andere fühlen sich in ihrer Heimat nach wie vor bedroht, obwohl dies von deutschen Stellen nicht anerkannt wird, und wollen deswegen nicht zurückkehren. Beckstein sagte, die unionsgeführten Länder seien auch deswegen gegen ein Bleiberecht, weil sie die Chancen ungelernter Arbeitsloser nicht durch Arbeitserlaubnisse für Flüchtlinge verschlechtern wollten. Während Geduldete nur dann eine Arbeit annehmen dürfen, wenn sie nachweisen können, dass kein Deutscher für die Stelle zur Verfügung steht, wäre ein Bleiberecht mit einer Arbeitserlaubnis verbunden.

»Wir haben ausführlich gerungen«, sagte Rech. Man sei am Ende aber zu einem »guten Ergebnis« gekommen. Der Berliner Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sehe eine »Evaluation« des Zuwanderungsgesetzes vor, in der auch die Prüfung der in dem Gesetz vorgesehenen humanitären Regelungen ausdrücklich angesprochen sei. Mit diesen humanitären Regelungen können Abschiebungen in Einzelfällen ausgesetzt werden.

Die Innenministerkonferenz werde eine länderoffene Arbeitsgruppe auf Ministerebene einrichten, die sich mit der Gesamtproblematik beschäftige und gegebenenfalls Verfahrensvorschläge entwickelt. Berlins Innensenator Erhart Körting (SPD) kündigte an: »Das Thema wird wieder auf die Tagesordnung kommen.«

Rech verwies darauf, dass das Zuwanderungsgesetz schon jetzt vorsieht, aus humanitären Gründen Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen. Auch könnten über Härtefallkommissionen außergewöhnliche Fälle berücksichtigt werden. Diese Härtefallkommissionen sind allerdings bereits stark überbeansprucht, da alle geduldeten Flüchtlinge auf diesem Weg versuchen, eine längerfristige Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Für die Länder führt dies zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand, den sie durch eine Gruppenregelung, wie dies ein Bleiberecht wäre, reduzieren könnten. Nach Becksteins Worten wird es aber auch weiterhin zu Abschiebungen kommen: »Das Ausländerrecht muss konsequent vollzogen werden«.

Für eine Bleiberechtsregelung hatten sich zahlreiche Flüchtlingsorganisationen, Kirchen und Gewerkschaften eingesetzt. Claudia Roth, die Vorsitzende der Grünen, nannte den fehlenden Kompromiss ein "politisches und menschliches Armutszeugnis". "Ein Bleiberecht wäre nicht nur integrationspolitisch geboten, es wäre auch für die Kommunen kostensparend, da den Flüchtlingen so die Möglichkeit gegeben werde, für sich selbst zu sorgen“, sagte sie. Der migrationspolitische Sprecher der Grünen, Josef Winkler, kritisierte, dass die Innenminister nur einstimmig entschieden. Dieses Prinzip habe sich als Blockadeinstrument erwiesen, sagte er. Vor allem Jugendliche müssten nun weiter in der Angst leben, jederzeit abgeschoben werden zu können und könnten keine Ausbildung mache. Dabei handele es sich bei den Betroffenen um gut integrierte Menschen, die in Deutschland geboren wurden und die Schule besucht haben. Die Grünen würden nun einen entsprechenden Gesetzantrag in den Bundestag einbringen.

 

 

Quelle: Externer Link www.zeit.de, 09.12.2005  

 

Verweis zur Externer Link "Karlsruher Erklärung",  (Datei als pdf laden)

 

 

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