Sie befinden sich hier: Startseite -> Zuwanderung u.a. -> Sachstand 4.12.2005
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) ist besorgt über die gestern verabschiedete EU-Richtlinie zu Mindeststandards im Asylverfahren. Sie könnte zu einer erheblichen Absenkung von Asyl-Standards in der Europäischen Union und darüber hinaus führen.
"Wir sind beunruhigt, dass die Umsetzung dieser Richtlinie ohne zusätzliche Sicherungsmechanismen zu Verstößen gegen das internationale Flüchtlingsrecht führen könnte. Für Flüchtlinge könnte es noch schwieriger werden, in Europa ein angemessenes Asylverfahren zu erhalten", so die UNHCR-Europadirektorin Pirkko Kourula.
Sie warnte zudem vor weiteren Auswirkungen der Richtlinie, durch deren Inhalt auch außerhalb der EU internationale Standards des Flüchtlingsschutzes ausgehöhlt werden könnten.
UNHCR hat den Prozess der Asyl-Harmonisierung in Europa seit seinem Beginn im Jahre 1999 unterstützt. Doch nun ist die UN-Organisation enttäuscht über das Versäumnis von Mitgliedstaaten, ihren Verpflichtungen gegenüber internationalen Asyl-Standards nachzukommen. Beim EU-Gipfel im finnischen Tampere hatten die EU-Staaten im Jahre 1999 die absolute Achtung vor dem Recht Asyl zu suchen unterstrichen und zudem ein Bekenntnis zur vollständigen und umfassenden Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention abgelegt.
UNHCR hatte während der Verhandlungen mehrfach seine Bedenken geäußert; gleichwohl weist der endgültige Text ernste Mängel auf. Besonders besorgt ist UNHCR über die Regelung, nach denen Staaten „sichere Drittstaaten“ außerhalb der EU festlegen können. Die EU-Staaten können Asylsuchende in diese Länder zurückschicken, ohne dass sie überhaupt ihre Asylgesuche in der EU vorbringen können.
Es wurde auch versäumt, in der Richtlinie klarzustellen, dass Asylsuchende nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt werden dürfen, während sie auf das Ergebnis ihrer Berufungsverfahren warten. Damit gibt es keine wirksame Absicherung für Asylsuchende mehr, falls im Erstverfahren ein Fehler gemacht wurde.
Die Richtlinie führt außerdem eine ganze Reihe von weiteren restriktiven und äußerst umstrittenen Maßnahmen ein, die bisher erst in den nationalen Gesetzen von ein oder zwei Mitgliedstaaten vorkommen. Jetzt könnten sie von allen EU-Staaten eingeführt werden. UNHCR ruft die EU-Mitgliedstaaten dazu auf, nicht nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner zu streben, wenn sie die Richtlinie in nationales Recht umsetzen, sondern angemessene Sicherheitsmechanismen und hohe Standards beim Flüchtlingsschutz zu gewährleisten.
Viele der Bedenken von UNHCR wurden auch in einem kritischen Bericht des Europäischen Parlaments vom 27. September 2005 zu der Richtlinie wiedergegeben. Keine der Änderungen des Parlaments wurde berücksichtigt.
Die gestern beschlossene Richtlinie ist die letzte von fünf EU-Richtlinien, die in der ersten Phase der EU-Asylharmonisierung verabschiedet wurden. Eine politische Übereinkunft über ihren Text war bereits am 29. April 2004 getroffen worden, wenige Tage vor Ablauf der Frist für die erste Phase der EU-Harmonisierung des Asylrechts.
Quelle:
www.unhcr.de, 3.12.2005
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