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Kommission schlägt vorrangige Maßnahmen zur Lösung von Migrationsproblemen vor.

Die Kommission verabschiedete heute eine Mitteilung mit vorrangigen Maßnahmen für eine bessere Migrationssteuerung und knüpft damit an das informelle Treffen der EU-Staats- bzw. Regierungschefs vom 27. Oktober 2005 in Hampton Court an. Bei diesem Treffen forderten die Staats- bzw. Regierungschefs neue Anstrengungen zur Steuerung der Migrationsströme und beauftragten die Kommission, eine Reihe unverzüglicher, praxisbezogener Maßnahmen auszuarbeiten, die in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern durchzuführen sind. Die migrationsbezogenen Initiativen, die die Kommission in der Mitteilung vorschlägt, werden in dem bestehenden Rahmen der Kommissionsarbeit in den Bereichen Entwicklung, Außenbeziehungen, insbesondere Europäische Nachbarschaftspolitik, sowie Freiheit, Sicherheit und Recht durchgeführt.

Bei der Vorlage der Mitteilung wiesen die drei beteiligten Kommissionsmitglieder Vizepräsident Franco Frattini (Justiz, Freiheit und Sicherheit), Benita Ferrero-Waldner (Außenbeziehungen und Europäische Nachbarschaftspolitik) und Louis Michel (Entwicklung und humanitäre Hilfe) darauf hin, dass die Migration, wenn sie gut gesteuert wird, sowohl für die EU als auch für die Herkunftsländer von Nutzen sein kann. Dagegen könnten die illegale Migration und insbesondere der Menschenhandel menschliche Tragödien zur Folge haben. Die Kommission habe sich verpflichtet, verstärkt mit Partnerländern zusammenzuarbeiten und dabei ihre ehrgeizige Entwicklungspolitik in die Tat umzusetzen, damit die eigentlichen Ursachen der Migration – Armut, schlechte Beschäftigungsaussichten und unzureichende Achtung der Menschenrechte – bekämpft werden können. Sie werde mit benachbarten und auch mit weiter entfernten Herkunfts- und Transitländern Partnerschaften aufbauen, um diese Probleme anzugehen.

Nach Auffassung der Kommissionsmitglieder müssen die der EU zur Verfügung stehenden Instrumente wirksamer und koordinierter eingesetzt und die jeweiligen Fachkenntnisse gebündelt werden; nur so könnten die sicherheits- und entwicklungspolitischen Fragen sowie die Menschenrechtsproblematik in diesem schwierigen Bereich angegangen werden.

Ungeachtet der Bedeutung, die den Anstrengungen zur Steuerung der Migrationsströme aus dem Osten zukommt, sind die jüngsten Ereignisse in Ceuta und Melilla sowie die Situation in Lampedusa und Malta ein eindeutiges Indiz dafür, dass im Mittelmeerraum und insbesondere in Afrika ein dringender Handlungsbedarf besteht. Die Mitteilung befasst sich daher schwerpunktmäßig mit der Migrationssteuerung in diesen Gebieten. Ausgehend von der Tatsache, dass es sich bei der Migration um ein globales Phänomen handelt, werden in der Mitteilung drei Kategorien von Maßnahmen genannt:

Verstärkung der Zusammenarbeit und der Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich Migration: Es wird unter anderem vorgeschlagen, dass die EU prüfen sollte, ob ein Überwachungs­system und ein Mittelmeer-Küstenpatrouillennetz geschaffen werden können, die sich schließlich auf das gesamte Mittelmeer erstrecken würden; somit könnten die Instrumente bereitgestellt werden, die für die Aufdeckung illegaler Einwanderung und die Rettung von Menschenleben auf hoher See erforderlich sind. Kürzlich wurde die Agentur FRONTEX errichtet, sodass die EU nunmehr über ein Instrument verfügt, mit dem die operative Zusammenarbeit entscheidend verstärkt werden kann. So wird in der Mitteilung vorgeschlagen, die Agentur an der Koordinierung der Überwachungs­maßnahmen zu beteiligen.

Zusammenarbeit mit den wichtigsten Herkunftsländern in Afrika: Die EU sollte vor allem die Armut weiter bekämpfen. Darüber hinaus ist es aber auch wichtig, dass die EU-Mitgliedstaaten und die wichtigsten Drittländer gemeinsam eine Strategie und eine operative Zusammenarbeit zwischen den Herkunfts-, Transit- und Zielländern entwickeln, um die Migration unter Berücksichtigung der wichtigsten Migrationsrouten effizienter steuern zu können. Dieser auf Solidarität basierende Dialog könnte sich im partnerschaftlichen Sinne auch auf Maßnahmen erstrecken, die zum Gelingen der legalen Migration beitragen und gleichzeitig gewährleisten sollen, dass die illegale Migration und der Menschenhandel wirksamer bekämpft werden können.

Zusammenarbeit mit Nachbarländern: Die Euromed-Partner müssen ihre Anstrengungen im Geiste einer konstruktiven Partnerschaft intensivieren, um die Migration besser zu steuern. Innerhalb des nun bestehenden politischen Rahmens wird die EU mit den nordafrikanischen Ländern zusammenarbeiten, um ihnen dabei zu helfen, die Migrations- und Flüchtlingsbewegungen besser zu steuern, den Menschenhandel zu bekämpfen und legale Migrationsmöglichkeiten zu fördern. Die EU wird diesen Ländern technische Experten zur Verfügung stellen, in zunehmendem Maße Partnerschafts­programme durchführen, erforderlichenfalls Schulungen anbieten und Ausrüstung bereitstellen sowie Initiativen von EU-Mittelmeerpartnern finanziell fördern. Die «Euro—Mediterranen» Partner haben bereits beschlossen und viele dieser Aktionen in das 5-Jahres-Arbeitsprogramm eingefügt und die während des Barcelona Gipfels am 28. November angenommen wurden.

Durch Monitoring der vorgeschlagenen Initiativen dürfte es der Kommission möglich sein, dem Rat noch vor Ende 2006 über die ersten Ergebnisse zu berichten.

 

 

Quelle: Externer Link www.europa.eu.int, 29.11.2005

 

 

 

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