Sie befinden sich hier: Startseite -> Zuwanderung u.a. -> Sachstand 1.12.2005
Auf der Tagesordnung der 817. Sitzung des Bundesrates am Freitag, 25.11.2005 befanden sich auch zwei Punkte mit Bezug zum Aufenthaltsrecht.
Nachfolgend führen wir die einschlägigen Tagesordnungspunkte und die Erläuterungen der Bundesratsverwaltung auf. Der Bundesrat hat ausführliche Stellungnahmen zu den geplanten EU-Richtlinien beschlossen. Nach den Erläuterungen haben wir jeweils die Unterrichtung der Bundesregierung und die beschlossenen Stellungnahmen (pdf-Dateien) verlinkt.
Mit der vorgeschlagenen Richtlinie sollen im Interesse einer EU-weiten wirkungs- vollen Rückführungspolitik Regelungen für alle Drittstaatangehörigen, die die Voraussetzungen für den Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der EU nicht oder nicht mehr erfüllen, eingeführt werden.
Anknüpfungspunkt für die Anwendbarkeit der geplanten Richtlinie soll der "illegale Aufenthalt" sein. Zur Beendigung des illegalen Aufenthalts ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen:
Gegen Rückführungsentscheidungen und Abschiebungsanordnungen ist der Rechtsbehelf zulässig, der entweder aufschiebende Wirkung entfalten oder dem Drittstaatangehörigen das Recht einräumen soll, die Aussetzung der Rückführungs- entscheidung oder Abschiebungsanordnung zu beantragen. Der Vorschlag sieht ferner vor, parallel zu der Abschiebungsanordnung ein Wiedereinreiseverbot in das Hoheitsgebiet sämtlicher Mitgliedstaaten auszusprechen. Eine vorläufige Gewahr- samnahme zum Zwecke der Abschiebung soll nur in eng begrenzten Ausnahme- fällen und bei Sicherstellung einer menschenwürdigen Behandlung - unter Beachtung der Grundrechte, im Einklang mit dem Völkerrecht und dem inner- staatlichen Recht - möglich sein.
Mit der vorgeschlagenen Entscheidung soll ein förmliches, auf einem webgestützten Netz beruhendes Informationsverfahren eingeführt werden, das bessere Mög- lichkeiten für den Informations- und Meinungsaustausch über einzelstaatliche Maß- nahmen im Bereich Asyl und Einwanderung bietet. Denn seit In-Kraft-Treten des Vertrags von Amsterdam haben insbesondere die Abschaffung von Grenzkontrollen im Schengengebiet, die Einführung einer gemeinsamen Visumpolitik und die Entwicklung einer gemeinsamen Einwanderungs- und Asylpolitik indirekt zur Folge gehabt, dass sich die asyl- und einwanderungspolitischen Maßnahmen eines Mitgliedstaats mit größerer Wahrscheinlichkeit auch in den anderen Mitgliedstaaten auswirken.
Das geplante Verfahren zur gegenseitigen Information ist im breiteren Rahmen der Verfahren und Strukturen für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission zu sehen. Die Kommission hat den Wunsch, die auf Gemeinschaftsebene bestehenden Systeme, Strukturen und Netze zu vereinfachen und zusammenzufassen, um weitere Belastungen der Ver- waltungen der Mitgliedstaaten bzw. des eigenen Verwaltungsapparats zu verhin- dern. Außerdem soll die Abstimmung der Mitgliedstaaten untereinander befördert werden.
Das vorgeschlagene Informationsverfahren würde die Mitgliedstaaten verpflichten, der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten die im Bereich Asyl und Einwanderung beabsichtigten Maßnahmen, u. a. auch Entwürfe für Rechtsvorschriften und internationale Abkommen, oder bestimmte Gerichts- und Verwaltungsentscheidungen, die Auswirkungen auf andere Mitgliedstaaten haben könnten, spätestens im Zeitpunkt der Veröffentlichung anzuzeigen und eine Zusammenfassung dieser Informationen in einer anderen Amtssprache der EU zu erstellen. Die Informationsübermittlung soll durch ein von der Kommission betriebenes webgestütztes Netz erfolgen, das bereits zur Übermittlung der Informationen an die Kommission genutzt wird.
Quelle:
www.bundesrat.de, 29.11.2005
![]()