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Von Frank Diering
Berlin - Wer als ausreisepflichtiger Ausländer die Vaterschaft eines deutschen Kindes anerkennt, erreicht zumindest eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung. Umgekehrt erhält eine ausländische Mutter Bleiberecht, sobald sie einen Deutschen als Vater ihres Kindes angeben kann. Das gilt sogar dann, wenn der angebliche nicht der tatsächliche Vater ist. Die biologische Vaterschaft ist in Deutschland keine Voraussetzung für eine Anerkennung. Diese Gesetzeslage verführt immer öfter zum Mißbrauch.
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) präsentierte auf der Justizminister-Konferenz Ergebnisse einer deutschlandweiten Umfrage. Ihr zufolge haben von April 2003 bis April 2004 genau 1920 ausländische Männer ohne Aufenthaltsgenehmigung die Vaterschaft für ein deutsches Kind anerkannt. Darüber hinaus wurde 2289 ausländischen Müttern ein Bleiberecht zugestanden, weil ihr Kind Deutscher ist. Davon waren 73 Prozent dieser Frauen ausreisepflichtig, als die Vaterschaft anerkannt wurde. Natürlich weiß auch Ministerin Merk, daß "selbstverständlich nicht in jedem dieser Fälle ein Mißbrauch vorliegt" - aber "doch in sehr vielen", sagte sie der Berliner Morgenpost. Das würden die Ausländerbehörden bestätigen.
Unklar ist allerdings, wie der Mißbrauch vom Staat bewiesen werden soll. Die Justizminister sind sich einig, daß es nicht darum gehe, die biologische Vaterschaft zu klären und Gentests zu verlangen. Statt dessen solle durch die Möglichkeit einer Anfechtung durch staatliche Behörden geprüft werden, ob das Recht mißbraucht wird. Dies sieht der neue Koalitionsvertrag vor. Die Anfechtung wäre möglich, wenn etwa bewiesen wird, daß zwischen Vater und Kind keine Beziehung besteht.
Vorgesehen ist, daß es Jugendämtern künftig möglich sein soll, Vaterschaften anzufechten, wenn der Verdacht besteht, daß diese nur zum Schein erklärt wurden, um das Ausländerrecht zu umgehen. "Es geht um Fälle, in denen das Familienrecht mißbraucht wird, um Aufenthaltstitel und eventuell auch Sozialleistungen zu erschleichen", sagte auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).
Bisher können nur die Kinder und Eltern selbst eine Vaterschaftsanerkennung nachträglich anfechten. 1998 war die Einspruchsmöglichkeit der Jugendämter gegen eine Vaterschaftsanerkennung bei nicht ehelichen Kindern abgeschafft worden. Der Staat solle sich aus der Familie heraushalten und nicht nur biologische, sondern auch soziale Väter akzeptieren, hieß es damals.
Seitdem gilt eine Vaterschaft als amtlich, wenn ein Mann sich zu dem Kind bekennt und die Mutter dies bestätigt.
Der Deutsche Anwaltsverein, die FDP, die Grünen sowie die Linkspartei lehnen die neuen Pläne der großen Koalition als Einmischung des Staates in die Familie ab.
Quelle:
Berliner Morgenpost, 21.11.2005
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