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B-W geht konsequent gegen Menschenhandel vor

Kooperationsvereinbarung soll Zusammenarbeit zwischen Polizei und Fachberatungsstellen verbessern

Zur besseren Vernetzung aller Institutionen, die sich um Opfer von Menschenhandel kümmern, haben Strafverfolgungs-, Ausländerbehörden und Fachberatungsstellen eine Kooperationsvereinbarung getroffen. Das Konzept soll Schutz und Hilfe für Opfer von Menschenhandel gewährleisten und die Bekämpfung dieses Verbrechens und der damit in Zusammenhang stehenden Kriminalität weiter optimieren.

"Die effektive Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution setzt eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie ein koordiniertes und strukturiertes Vorgehen aller beteiligten Behörden und Einrichtungen voraus", sagten die Frauenbeauftragte der Landesregierung, Staatssekretärin Johanna Lichy, und Innenminister Heribert Rech am 16. November 2005 in Stuttgart. Es sei ein Gebot der Menschlichkeit, den Opfern dieses abscheulichen Verbrechens frühzeitig Schutz und Hilfe anzubieten.

"Nur wenn wir uns gemeinsam intensiv um diese bedauernswerten Menschen kümmern, kann eine Aufklärung dieser Straftaten auch tatsächlich erreicht werden", betonte Staatssekretärin Lichy. Denn oft könnten Straftaten aus diesem Bereich nur aufgrund der Zeugenaussagen der Opfer nachgewiesen werden. Der Aussagebereitschaft komme daher ein ausgesprochen hoher Stellenwert zu.

Innenminister Heribert Rech bezeichnete Menschenhandel als moderne Form der Sklaverei und als besonders schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte, die auch in Deutschland durchaus verbreitet sei. Er wies besonders darauf hin, dass Menschenhandel dem Bereich der Kontrolldelikte zuzuordnen ist und deshalb die Intensität der polizeilichen Aufklärung ausschlaggebend dafür sei, in welchem Umfang diese Straftaten überhaupt bekannt würden. Aus diesem Grund seien die polizeilichen Maßnahmen in den letzten Jahren erheblich verstärkt worden. So habe die Polizei des Landes im Jahr 2000 in sechs Fällen ermittelt, 2001 in acht, 2002 in 13 und in den Jahren 2003 und 2004 in jeweils 23. In dieser Zeit seien mehr als 200 Opfer - in erster Linie Frauen und Mädchen - betroffen gewesen, von denen der Großteil aus Osteuropa stamme. Meist würden die Frauen unter Ausnutzung der schlechteren wirtschaftlichen Verhältnisse und der Perspektivlosigkeit in ihrem Heimatland unter dem Vorwand einer seriösen Jobvermittlung nach Deutschland gelockt. Für viele Frauen ende dieser Weg in der Zwangsprostitution.

Laut Rech gehört es zum Vorgehen dieser Täter, Angst besonders vor der Polizei zu schüren, was bei den betroffenen Frauen zu erheblicher Einschüchterung führe. Aus polizeilicher Sicht sei es daher zum Aufbau einer Vertrauensbasis wichtig, alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Opfer anbieten zu können. Nur so bestehe die Möglichkeit, diese Frauen aus ihrer Zwangslage zu befreien. An erster Stelle stehe dabei eine sichere Unterkunft. Abhängig vom Einzelfall gebe es auch weitere Schutzmaßnahmen, beispielsweise durch die Zeugenschutzdienststelle des Landeskriminalamts.

Beratung und Betreuung der oft schwer traumatisierten Opfer erfolge in Baden-Württemberg überwiegend durch zwei auf diesen Bereich spezialisierte Fachberatungsstellen, das Fraueninformationszentrum in Stuttgart und die Mitternachtsmission des Diakonischen Werkes in Heilbronn. Zum Hilfsangebot gehörten neben einer psychologischen Betreuung auch die Begleitung im Strafverfahren, bei Behördengängen und Arztbesuchen sowie die Suche nach einer sicheren Unterkunft.

Quelle: Ministerium für Arbeit und Soziales

Quelle: Externer Link Landesportal Baden-Württemberg, 16.11.2005

 

 

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