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Migration in der Koalitionsvereinbarung.

In der am 12.11.2005 vorgestellten Koalitionsvereinbarung von SPD, CDU und CSU sind auch Absichtserklärungen zur Fortentwicklung des Aufenthaltsrechtes enthalten. In dem 191 Seiten starken Werk heisst es auf den Seiten 118 bis 121:

 

1.2 Migration steuern - Integration fördern

Migration und Wanderungsbewegungen sind eine zentrale Herausforderung unserer Zeit. Eine gelungene Integration der Menschen, die auf Dauer zu uns kommen, ist von grundlegender Bedeutung für die innere Verfassung unserer Gesellschaft. Integration kann nur gelingen, wenn Migration gesteuert und begrenzt wird. Die damit verbundenen Aufgaben lassen sich nur durch eine ressortübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen einer Gesamtkonzeption bewältigen. Zur Bekämpfung von Fluchtursachen wollen wir das Zusammenwirken aller Politikbereiche bei der Zusammenarbeit mit Herkunft- und Transitstaaten verstärken und koordinieren und auf europäischer Ebene diese Vorgehensweise unterstützen.

Die Integration von Ausländern und Aussiedlern in die deutsche Gesellschaft ist eine Querschnittsaufgabe vieler Politikbereiche. Sie bleibt ein Schwerpunkt der Politik der Bundesregierung. Wir werden die Integrationsmaßnahmen auf Bundesebene beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bündeln und es damit als Kompetenzzentrum für Integration stärken.

Wir werden einen intensiven Dialog mit den großen christlichen Kirchen und mit Juden und Muslimen führen. Ein interreligiöser und interkultureller Dialog ist nicht nur wichtiger Bestandteil von Integrationspolitik und politischer Bildung; er dient auch der Verhinderung und Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Extremismus. Gerade dem Dialog mit dem Islam kommt in diesem Zusammenhang eine bedeutende Rolle zu. Dabei ist es ein Gebot des wechselseitigen Respekts, auch Differenzen, die die Dialogpartner trennen, eindeutig zu benennen. Dieser Dialog wird nur gelingen, wenn wir insbesondere junge Muslime sozial und beruflich besser integrieren.

Die Bundesregierung strebt eine europaweite Flüchtlingspolitik an. Die Regelung des Zugangs von Nicht-EU-Bürgern auf den Arbeitsmarkt muss jedoch den nationalen Regierungen und Parlamenten vorbehalten bleiben.

Die Bundesregierung wird ein zweites Gesetz zur Änderung des Aufenthaltgesetzes, das der Umsetzung von elf EU-Richtlinien im Ausländer- und Asylbereich dient, umgehend in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren einbringen. Die für eine bundeseinheitliche Anwendung des Ausländerrechts erforderlichen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz und zum Freizügigkeitsgesetz/EU sollen schnellstmöglich ausgearbeitet werden.

Wir werden das Zuwanderungsgesetz anhand der Anwendungspraxis evaluieren. Dabei soll insbesondere auch überprüft werden, ob eine befriedigende Lösung des Problems der so genannten Kettenduldungen erreicht worden ist. Im Rahmen der Evaluierung ist auch zu prüfen, ob alle Sicherheitsfragen und humanitären Probleme, etwa mit Blick auf in Deutschland aufgewachsene Kinder, wie beabsichtigt befriedigend gelöst sind. Ein Prüfauftrag gilt auch für den Bereich "Illegalität" und die Frage des kommunalen Wahlrechts für Ausländer, die keine EU-Bürger sind.

Wir wollen die Vorschriften über das Staatsangehörigkeitsrecht präzisieren, um eine einheitliche Verwaltungspraxis in allen Ländern sicherzustellen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit und die Umsetzung des Optionsmodells.

Um die Bedeutung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für den Integrationsprozess zu betonen, soll das Bekenntnis des Einzubürgernden zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung in den Verleihungsakt einbezogen werden.

Auch im Visumverfahren muss den gestiegenen Sicherheitsbedürfnissen Deutschlands in besonderer Weise Rechnung getragen werden, indem die Sicherheitsbehörden bei der Visumerteilung angemessen beteiligt werden. Zu diesem Zweck sollen die Erkenntnisse aus dem Visa-Untersuchungsausschuss in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Auswärtigem Amt und Bundesministerium des Innern aufgearbeitet werden.

Im Rahmen der Visaerteilung sind Vorkehrungen zu treffen, die eine spätere Identifizierung von Ausländern auch dann ermöglichen, wenn diese ihre Ausweispapiere oder Reisedokumente vernichtet haben. Wir brauchen eine Warndatei aller Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden mit Abfragebefugnissen der Sicherheitsbehörden, um Visamissbrauch und illegale Einreisen zu bekämpfen. Die Bundesregierung wird sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, das für 2006 geplante EU-Visa-Informationssystem entsprechend auszugestalten. Sollten diese Bemühungen bis dahin nicht erfolgreich sein, wird eine nationale Warndatei geschaffen werden.

Wir wollen durch geeignete Maßnahmen die Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern verbessern und praktische Hindernisse der Abschiebung insbesondere von Straftätern soweit möglich beseitigen.

Den Missbrauch von Vaterschaftsanerkennungen zur Erlangung von Vorteilen im Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht wollen wir durch geeignete Maßnahmen, beispielsweise die Schaffung eines Anfechtungsrechts einer öffentlichen Stelle, unterbinden.

Wir bekennen uns auch weiterhin zu der Verantwortung sowohl für diejenigen Menschen, die als Deutsche in Ost- und Südosteuropa sowie in der Sowjetunion unter den Folgen des Zweiten Weltkrieges gelitten haben und in ihrer jetzigen Heimat bleiben wollen, als auch für jene, die nach Deutschland aussiedeln. Dies gilt insbesondere für die Deutschen in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, bei denen das Kriegsfolgenschicksal am längsten nachwirkt. Die Kultur der aus ihrer Heimat vertriebenen Deutschen ist ein Bestandteil des Erbes der ganzen deutschen Nation, das wir pflegen und erhalten wollen. Angehörigen der deutschen Minderheit in den Herkunftsgebieten der Aussiedler soll über die Gewährung von Hilfen aus Deutschland, deren Effektivität wir steigern wollen, eine bessere Lebens- und Zukunftsperspektive in den Herkunftsgebieten ermöglicht werden. Auch Schutz und Förderung der anerkannten nationalen Minderheiten in Deutschland, mit denen wir den Dialog über ihre besonderen Bedürfnisse fortsetzen werden, bleiben ein wichtiger Aufgabenbereich der Bundesregierung.

1.2.1 Interkulturelle Kompetenz in der Jugendhilfe stärken

Beim Ausbau und bei der Neukonzeption von Bildungs- und Betreuungsangeboten in und außerhalb der Schule müssen die spezifischen Bedingungen von Migrantenkindern berücksichtigt werden, damit auch sie Chancen auf gute Bildungsabschlüsse haben. Insbesondere die enge Einbeziehung der Eltern durch schulische und außerschulische Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ist für Migrantenkinder wesentlich. Neben einer besseren Kooperation mit Migrantenorganisationen wollen wir die Jugendmigrationsdienste weiterentwickeln. Die Zusammenarbeit der Bildungs- und Betreuungsinstitutionen und der Jugendhilfe im Sinne einer Erziehungspartnerschaft muss verstärkt werden.

1.2.2 Gleichstellung von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund

Beim Integrationsprozess von Frauen ausländischer Herkunft stehen ihre gleichberechtigte Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben sowie die Vermittlung der deutschen Sprache für den Einstieg in Bildung und Beruf im Vordergrund. Die begonnenen Maßnahmen zur Integration ausländischer Frauen sollen weiter verstärkt und ihre gesellschaftliche und berufliche Integration vorangebracht werden. Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern wird als wichtiger thematischer Schwerpunkt in die Maßnahmen zum interreligiösen Dialog aufgenommen.

Zwangsverheiratungen können nicht geduldet werden. Wir wollen Zwangsverheiratungen verhindern und prüfen zu diesem Zweck alle geeigneten Instrumente. Wichtig sind Aufklärungen über Rechte und Pflichten sowie die Stärkung des Selbstbewusstseins und der selbst bestimmten Lebensführung von Mädchen und Jungen. Zur Prävention und Bekämpfung von Zwangsverheiratungen sollen die Rechtstellung der Betroffenen verbessert, Betreuungs-, Beratungs- und spezifische Hilfsangebote sowie Präventionsmaßnahmen ausgebaut werden. Zwangsverheiratungen werden als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen.

1.3 Europäische Zusammenarbeit

Zahlreiche innenpolitische Fragen müssen auf europäischer Ebene gelöst werden. Im Bereich der Inneren Sicherheit wollen wir dafür werben, dass alle Mitgliedstaaten sich der erfolgreichen Zusammenarbeit des Vertrages von Prüm anschließen. Wir wollen ferner erreichen, dass die Weiterentwicklung des Schengener Informationssystems (SIS II) schnellstmöglich den Betrieb aufnimmt. Während der Zeit des Deutschen Ratsvorsitzes im ersten Halbjahr 2007 wollen wir bei diesen Vorhaben wesentliche Fortschritte erzielen.

 

Quelle: Externer Link SPD, 12.11.2005Datei als pdf laden, 638 KB

 

 

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