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11.11.2005 Stuttgart - Die Härtefallkommission für umstrittene Abschiebefälle hat bei jedem fünften ausreisepflichtigen Ausländer für ein Bleiberecht plädiert. "Bei 18 von rund 100 bearbeiteten Anträgen haben wir ein Härtefallersuchen an den Innenminister gerichtet", sagte der Vorsitzende und frühere Präsident des Landkreistages, Edgar Wais, in einem dpa-Gespräch. Das im September erstmals zusammen getretene Gremium tagte bislang drei Mal. Insgesamt seien 700 Prüfanträge bei der Kommission eingegangen, da die meisten von Familien kommen, entspreche dies 2800 Personen, sagte Wais. 80 Prozent der Anträge stammten von Menschen aus Ex-Jugoslawien, der Rest von Nordafrikanern oder Arabern.
Die große Menge der Anträge mache dem Gremium zu schaffen. "Jeden Monat kommen weitere 100 dazu, das darf nicht dazu führen, dass wir weniger sorgfältig prüfen", sagte Wais. Es müsse über Systeme zur schnelleren Abwicklung nachgedacht werden. "Ein Drittel der bislang geprüften Anträge hat keinerlei Chance, etwa weil die Betroffenen keine Integrationsbemühungen nachweisen können", sagte Wais. "Die könnten vorher rausgefiltert werden." In anderen Bundesländern, etwa Nordrhein-Westfalen, gebe es zudem eine Kommission zur Vorauswahl. Langfristig hält Wais auch eine Weiterentwicklung des Ausländergesetzes für notwendig. "Es gibt eine große Zahl von Altfällen, also Personen, die schon seit den 90er Jahren bei uns sind." Für die müsse es mehr Großzügigkeit in Sachen Bleiberecht geben.
Auf eine positive Bewertung durch die Härtefallkommission können vor allem diejenigen hoffen, die nicht von Sozialleistungen, sondern von eigener Arbeit leben, die Deutsch gelernt haben und der Polizei nicht negativ aufgefallen sind. "Besonders wichtig ist uns - nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Ereignisse in Frankreich - die Integration in die Gesellschaft", sagte Wais. "Auch die Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden spielt eine gewisse Rolle: wer etwa zwischenzeitlich untergetaucht ist, hat schlechtere Karten."
Einen "Vorzeigefall", bei dem alle neun Mitglieder für ein Bleiberecht stimmten, habe es in der Sitzung am 9. November gegeben, sagte Wais. Bei der Anfang der 90er aus dem Kosovo geflohenen Familie mit drei Kindern arbeite der Mann seit 1994 beim gleichen Arbeitgeber und engagiere sich zudem beim Roten Kreuz. Ein Sohn mache eine Mechanikerausbildung, die anderen beiden seien in der Schule erfolgreich. Alle sprächen gut Deutsch und seien in Kirche und Sportvereinen aktiv. "Das ist ein Beispiel für eine rundweg gelungene wirtschaftliche und gesellschaftliche Integration. Die Familie hier rauszureißen wäre eine ungewöhnliche Härte", sagte Wais. "Solche Menschen sind für unsere Gesellschaft ein Gewinn."
In manchen Fällen - bisher vier Mal - hat sich die Kommission nach Wais' Angaben nur für ein Bleiberecht einzelner Familienmitglieder ausgesprochen. "Bei einer sechsköpfigen Familie aus Bosnien- Herzegowina waren kaum Integrationsbemühungen erkennbar", erklärte Wais. "Die 17-jährige Tochter besucht aber erfolgreich die 12. Klasse des Gymnasiums, ihr sollte man das Abitur ermöglichen."
Die Vorschläge der Härtefallkommission sind nicht bindend. "Das Innenministerium will aber nach eigenen Angaben im Wesentlichen unseren Voten folgen", sagte Wais. Bislang habe Minister Heribert Rech (CDU) erst Entscheidungen zu vier Anträgen gefällt, wovon drei angenommen wurden.
Quelle: dpa/lsw
Quelle:
Landesportal Baden-Württemberg, 11.11.2005
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