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(rb) Hannover. Niedersachsen will auf Vorschlag von Wirtschaftsminister Walter Hirche eine erneute Änderung des Gesetzes zur Schwarzarbeitsbekämpfung in den Bundesrat einbringen. Dabei geht es darum, dass handwerks- und gewerberechtliche Verstöße als Schwarzarbeit verfolgt werden.
Die Frage hat schon einmal dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beschäftigt mit dem Ergebnis, dass ein Teil dieser Verstöße in das Gesetz aufgenommen werden sollten. Dieser Vorgabe wurde jedoch in dem Gesetz nicht hinreichend Rechnung getragen, heißt es.
Anmerkung:
Die Bundesregierung begründet ihre Haltung damit, dass es bereits bestehende Bußgeldvorschriften in der Handwerks- und Gewerbeordnung gibt. Niedersachsen will jetzt einen erneuten Vorstoß unternehmen. Die Landesregierung ist der Meinung, dass die optimale Verfolgung dieser Verstöße in das Gesetz gehören, damit auch die Befugnisse der Zollverwaltung und der nach Landesrecht zuständigen Behörden entsprechend angepasst werden können. Die Regelung diene vor allem der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen sowie dem Schutz der gesetzestreuen Unternehmen und Arbeitnehmer vor der rechtswidrig arbeitenden Konkurrenz.
Ein weiterer Punkt sei die sprunghaft angestiegene Zahl von Verstößen gegen unerlaubte Werbung in den Medien, seitdem diese nicht mehr mit Bußgeld bewehrt sind. Der Tatbestand der unlauteren Werbung soll daher künftig als Ordnungswidrigkeit in das Gesetz aufgenommen werden.
Anmerkung:
Quelle: rb rundblick NORD-REPORT Jahrgang 2005/Nr. 194, 07.11.2005
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