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Union und SPD wollen nach dpa-Informationen in einer großen Koalition mit einem neuen Straftatbestand Frauen besser vor Zwangsverheiratungen schützen. Die Arbeitsgruppe Justiz verständigte sich darauf, im Fall eines Bündnisses der beiden Volksparteien eine spezielle Vorschrift in das Strafgesetzbuch einzufügen, um insbesondere minderjährige Mädchen vor Ehen gegen ihren Willen zu bewahren. Neu in das Strafgesetzbuch soll außerdem eine Vorschrift eingefügt werden, die erstmals die Freier von volljährigen Zwangsprostituierten unter Strafe stellt.
Die so genannten Zwangsehen sind in jüngster Vergangenheit stärker in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gelangt. Dabei wurde besondere auf das Schicksal vieler junger türkischer Frauen verwiesen, die in ihrer Heimat von ihren Eltern oder Verwandten mit in Deutschland lebenden Männern verheiratet werden, ohne dass sie damit einverstanden sind. Bislang sind Zwangsverheiratungen als besonders schwerer Fall der Nötigung (§ 240 Abs. 4 StGB) im Gesetz erfasst. Die Freiheitsstrafe kann bis zu fünf Jahren betragen. Mit der Aufnahme eines eigenständigen Tatbestands wollen die beiden möglichen Koalitionspartner nun ein besonderes Signal gegen Zwangsehen setzen.
Nach der Verständigung sollen aber auch andere Maßnahmen getroffen werden, um Frauen vor Ehen gegen ihren Willen zu bewahren. So sollen solche Frauen besser geschützt werden, die in Deutschland die Zwangsverheiratungen nicht mehr akzeptieren und aus den Ehen ausbrechen. Ihren Aufenthalt in Deutschland wollen SPD und Union nun sichern und einer «Abschiebung» in ihre Heimat entgegenwirken. Dafür setzten sich besonders die Sozialdemokraten ein.
Auf der anderen Seite will die Koalition aber offenbar auch den Nachzug ausländischer Ehepartner (§ 30 Aufenthaltsgesetz) nach Deutschland erschweren, um praktisch vor Zwangsverheiratungen abzuschrecken. Aus der Union waren entsprechende Forderungen schon seit langem erhoben worden.
Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hatte im Mai verlangt, den Nachzug von jungen Ausländerinnen zu beschränken. Künftig sollten eine Sprachprüfung und ein Mindestalter von 21 Jahren im Aufenthaltsgesetz zur Vorbedingung gemacht werden, hatte er verlangt. Teilweise werden nach seinen Worten schon 16-Jährige zwangsverheiratet. Studien hätten zudem gezeigt, dass rund zehn Prozent der Migrantinnen in Deutschland in Zwangsehen lebten, so Schünemann. Union und SPD wollen in der Bundesrepublik aber auch die Aufklärung von Mädchen und Frauen vor Zwangsverheiratungen verbessern.
In Deutschland werden bislang nur die Freier von minderjährigen Prostituierten strafrechtlich verfolgt. Die CDU/CSU-Fraktion hatte in der vergangenen Legislaturperiode bereits einen Antrag zur Schaffung einer allgemeinen Strafnorm eingebracht. In diesem war die Bestrafung gefordert worden, wenn sie mit Zwangsprostitution gerechnet oder diese billigend in Kauf genommen haben. Praktiker hatten darauf hingewiesen, dass dieser Nachweis nur schwer erbracht werden kann.
Quelle: beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 2. November 2005 (dpa)
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