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Köln - Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt am Freitag über die Klage der Ehefrau und der Tochter des Islamistenführers Metin Kaplan gegen den Widerruf ihrer Asylanerkennung. Beide Klägerinnen waren im Dezember 1992 im Zuge des so genannten Familienasyls als asylberechtigt anerkannt worden, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Damals war angenommen worden, die Frauen liefen Gefahr, in die Metin Kaplan drohende politische Verfolgung in der Türkei einbezogen zu werden.
Nachdem der als "Kalif von Köln" bekannt gewordene Religionslehrer selbst die Asylberechtigung unanfechtbar verloren hatte, widerrief das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Oktober 2004 auch die Asylanerkennung für seine Ehefrau und für seine Tochter. Dagegen haben die Frauen beim Verwaltungsgericht Köln Klage erhoben.
Kaplan selbst war im Oktober 2004 von Köln aus in die Türkei abgeschobenen worden und ist dort mittlerweile zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Vor dem Verwaltungsgericht werden die Klägerinnen anwaltlich vertreten; ihr persönliches Erscheinen wurde nicht angeordnet.
Quelle:
Kölner Stadtanzeiger, 01.11.2005
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